Berlin, 22. November 2010
Radler dürfen auf die Straße – Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte der Radfahrer
Benutzungspflicht nur in Ausnahmefällen statthaft
Seit dem 18. November 2010 ist es höchstrichterlich bestätigt: Die generelle Radwegebenutzungspflicht verstößt gegen geltendes Recht. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte, dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren dürfen. Nur wenn örtlich begrenzt eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht, können Radler auf den Radweg gezwungen werden.
„Die Rechtslage ist für Berlin eigentlich nicht neu“, so Sarah Stark, Landesvorsitzende des ADFC. „Sie gilt seit 1997 – wurde jedoch nicht vollständig umgesetzt.“ In der Hauptstadt gibt es auch heute noch zahlreiche der blauen Schilder, denn wo sich kein Kläger fand, änderte sich meist nichts. „Jetzt ist es endlich an der Zeit, dass bestehendes Recht umgesetzt wird!“ fordert Stark und zählt gleich ein paar Ecken auf: „Grenzallee Ecke Bergiusstraße, Schönhauser Allee, Frankfurter Allee oder Skalitzer Straße“. Der ADFC geht davon aus, dass einige der benutzungspflichtigen Berliner Radwege aufgrund ihres schlechten Zustandes den Radverkehr sogar gefährden.
Geltendes Recht endlich umsetzen
„Die Verkehrslenkung Berlin ist gefordert, geltendes Recht endlich umzusetzen und die Benutzungspflicht dort aufzuheben, wo sie nicht durch besondere Gründe gerechtfertigt ist.“ fordert Stark und hofft, sich in Zukunft seltener im Berliner Schilderwald festzufahren.
Pressemitteilung 21/2010