Berlin, 1. September 2009
Zum 1. September 2009 tritt die Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft.
Die Novelle der StVO sieht Möglichkeiten zur verbesserten Radverkehrsförderung vor.
Radfahrstreifen und Radweg gleichgestellt
Der Radfahrstreifen auf der Fahrbahn beispielsweise wird dem Radweg auf dem Bürgersteig gleichgestellt. Damit kann vor Ort entschieden werden, welche Art der Radverkehrsführung am sichersten ist. Die Verkehrsplanung kann den Bedürfnissen des Radverkehrs nach besserer Sichtbarkeit und geradlinigen Linienführung gerecht werden und verstärkt Radfahrstreifen umsetzen.
Mehr Wahlfreiheit gewährleistet
Die Radwegbenutzungspflicht wird zwar nicht gänzlich abgeschafft, aber weiter eingeschränkt. Der Radfahrer erhält in Zukunft häufiger die Wahlfreiheit zwischen Fahrbahn und Radweg.
Geltende Ampel klar geregelt
Radfahrer müssen sich zukünftig nicht mehr nach Fußgängerampeln richten. Für sie gelten grundsätzlich Fahrbahnampel, sofern keine gesonderte Fahrradampel vorhanden ist.
Einbahnstraßen leichter freigeben
In der gleichzeitig geänderten Verwaltungsvorschrift zur StVO wird die Möglichkeit erleichtert, Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr frei zu geben.
Neu – Sackgasse durchlässig
Da Radfahrer gern direkte Wege nutzen, sind Hinweise auf durchlässige Sackgassen sehr nützlich. Mit einem neuen Zusatzschild können ab September Sackgassenschilder gekennzeichnet werden, wenn das Durchkommen für Radfahrer oder Fußgänger möglich ist.
Alle Änderungen der StVO-Novelle, die Radfahrer betreffen, finden Sie unter folgendem Link:
StVO-Novelle 2009





