Stellungnahme des ADFC Berlin zum Mobilitätsgesetz

Nach der Fertigstellung des Entwurfs des Berliner Mobilitätsgesetzes hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) die Mitglieder des Berliner Mobilitätsbeirats um eine Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme des ADFC Berlin finden Sie hier zum Nachlesen.

Der ADFC Berlin war an der Erarbeitung des Entwurfs intensiv beteiligt und begrüßt die endgültige Fassung. Eine der großen Herausforderungen wird sein, die Inhalte des Gesetzes und die Vorteile einer umweltfreundlichen und platzsparenden Mobilität in die Berliner Stadtgesellschaft zu tragen. Die Kommunikation dazu sollte die Senatsverwaltung zeitnah starten. Das Gesetz und das begleitende Rahmenwerk „Vorgaben für den Radverkehr“ müssen noch dieses Jahr beschlossen werden.

Neben dem Radgesetz muss bis zum Jahresende ein weiteres Rahmenwerk „Vorgaben für den Radverkehr“ erarbeitet werden. Diese Vorgaben bilden den Rahmen für die Umsetzung des Mobilitätsgesetzes und sind deshalb unverzichtbar. In den „Vorgaben für den Radverkehr“ sind wichtige Details festzuschreiben, die aus rechtssystematischen Gründen nicht in einem Gesetz geregelt werden müssen. Dies beinhaltet u.a. Qualitätsstandards sowie Ausbaupfade für die Infrastruktur. Der ADFC Berlin weist noch einmal explizit auf die Signifikanz dieses Rahmenwerkes hin.

Wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist das Ziel, an allen Hauptverkehrsstraßen Radverkehrsanlagen anzulegen. Dies war eine zentrale Forderung des ADFC und Teil der Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien und darf auf keinen Fall aufgeweicht werden.

Die Fahrradstaffel der Polizei wird in allen Evaluationen durchweg positiv bewertet. Der ADFC fordert ihre Aufstockung auf mindestens 100 Einsatzkräfte in einem erweiterten Einsatzgebiet. Diese Forderung ist im Gesetz bislang leider nicht enthalten.

Außerdem macht der ADFC in seiner Stellungnahme einen Vorschlag zur Zieldefinition des Radverkehrszuwachses.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier .