Wichtiger Schritt zur Verkehrswende: Senat berät über Mobilitätsgesetz

Am 12.12.2017 befasste sich der Berliner Senat in erster Lesung mit dem Mobilitätsgesetz. Nach der Beteiligung der Bezirke im Rat der Bürgermeister soll das Gesetz an das Abgeordnetenhaus überwiesen werden. Fast ein Jahr nach dem Start der Verhandlungen zwischen Senat, Regierungsfraktionen und Verbänden begrüßt der ADFC Berlin diesen längst überfälligen Schritt. Nach wie vor kritisiert er die fehlende Unterstützung des Regierenden Bürgermeisters für das Gesetz.

Der Radverkehrsteil des Mobilitätsgesetzes macht verbindliche Vorgaben zum Bau von Radschnellverbindungen, Fahrradstraßen, Abstellanlagen, sicheren Kreuzungen, Radverkehrsanlagen an allen Hauptverkehrsstraßen und vielem mehr. Er bildet so das gesetzliche Fundament für ein umweltfreundliches, lebenswertes Berlin, in dem alle Menschen sicher, zügig und komfortabel Rad fahren können.

Der ADFC Berlin hatte im Sommer 2015 verschiedene Fahrrad-Initiativen eingeladen, um gemeinsam den Radverkehr in Berlin voranzubringen. Aus dieser Vernetzung entstand die Initiative Volksentscheid Fahrrad, in der sich seither viele ADFC-Aktive engagieren. Der ADFC Berlin verhandelte und erarbeitete den aktuellen Gesetzentwurf mit der Initiative Volksentscheid Fahrrad, dem BUND, dem Senat und den Regierungsfraktionen im Rahmen des Raddialogs. Er begleitete außerdem die juristische Ausarbeitung des Gesetzentwurfs.

ADFC fordert mehr Engagement der Bezirke und des Regierenden Bürgermeisters

Voraussetzung für den fahrradfreundlichen Umbau der Stadt sind effiziente Verwaltungsstrukturen und ausreichend Personal. Doch die vorgesehenen zwei Planungsstellen für den Radverkehr sind in vielen Bezirken noch immer nicht besetzt. Während einige Bezirksämter dank ihres Engagements schnell passende Kräfte gefunden haben, scheinen andere das Problem zu ignorieren.

„Schlimm genug, dass in manchen Bezirken offenbar der Wille fehlt, sich schnellstmöglich um die Besetzung der notwendigen Stellen zu kümmern. Noch skandalöser ist der fehlende Rückhalt des Regierenden Bürgermeisters für die notwendige Verkehrswende in seiner Stadt“, kritisiert Eva-Maria Scheel, Landesvorsitzende des ADFC Berlin.

Der weitere Prozess

Nach der heutigen ersten Lesung des Senats kommentiert im nächsten Schritt der Rat der Bürgermeister den Gesetzentwurf. Danach kann der Entwurf durch einen Senatsbeschluss an das Abgeordnetenhaus überwiesen werden. Doch ähnlich wie in der Vergangenheit liegt auch für dieses Vorgehen kein Zeitplan vor.

„Nachdem die Koalition ihr Versprechen nicht gehalten hat, das Mobilitätsgesetz im Frühjahr 2017 fertigzustellen, sind wir heute einen Schritt weiter. In Kürze liegt es an den Fraktionen im Abgeordnetenhaus, für eine rasche Verabschiedung des Gesetzes im Frühjahr 2018 zu sorgen. Das sollte eigentlich kein Problem sein – schließlich haben die Regierungsfraktionen das Gesetz mit verhandelt“, ergänzt Evan Vosberg, stellvertretender Landesvorsitzender und Teilnehmer der Verhandlungsrunde Raddialog.

Weiterführende Links

Offener Brief an den Regierenden Bürgermeister vom 12.11.2017: “Herr Müller, schützen Sie Mensch und Klima – übernehmen Sie Verantwortung!” http://adfc-berlin.de/radverkehr/infrastruktur-und-politik/485-offener-brief-zum-mobilitaetsgesetz-herr-mueller-schuetzen-sie-mensch-und-klima-uebernehmen-sie-verantwortung.html

Pressemitteilung vom 22.09.2017: ADFC kritisiert „Mobilitätsgipfel“ und fordert klare Unterstützung des Mobilitätsgesetzes durch Herrn Müller http://adfc-berlin.de/images/Presse/Pressemitteilungen/2017-09-22_pm_mobilitatsgipfel.pdf

Informationen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zum Berliner Mobilitätsgesetz und dem Gesetzgebungsverfahren: https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/mobilitaetsgesetz/

Entwurf des Berliner Mobilitätsgesetzes, Stand 12.12.2017: https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/mobilitaetsgesetz/download/171212_Entwurf_Mobilitaetsgesetz_Senatsvorlage.pdf