Autotüre geht auf

Autotüre geht auf © ADFC Berlin

Verkehrssicherheit erhöhen - Dooring-Unfälle verhindern!

In Berlin werden pro Tag im Durchschnitt knapp zwei Unfälle polizeilich registriert, bei denen Autofahrende oder Mitfahrende durch das Öffnen der Autotür Radfahrende zum Sturz bringen. Die Radfahrenden werden dadurch häufig schwer verletzt.

Dooring-Unfälle – so werden Verkehrsunfälle genannt, bei denen Autofahrende durch das Öffnen der Autotür (englisch “door”) Radfahrende zum Sturz bringen. Die Verantwortung für den konkreten Unfall liegt in fast allen Fällen allein beim Autofahrenden (oder seinen Fahrzeuginsassen). Aber zur Vermeidung von Dooring-Unfällen gibt es auch wichtige Tipps für Radfahrende und Forderungen an Politik, Autohersteller und Verbände. Wichtig ist dabei eine sichere Infrastruktur.

Radfahrende sollten einen Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter, besser 1,50 m zu parkenden oder haltenden Kraftfahrzeugen einhalten. Das Rechtsfahrgebot der StVO gilt selbstverständlich auch für Radfahrende. Aber Radfahrende müssen nicht so weit rechts fahren, dass sie sich selbst in Gefahr bringen. Eine gute Regel zur Orientierung ist dabei, dass Radfahrende auf der Fahrbahn dort fahren, wo sonst die rechten Räder der Kraftfahrzeuge ihre Spur haben. Der Bereich ist auf der Fahrbahn durch die leichte Vertiefung oder eine etwas andere Oberfläche des Asphalts erkennbar.

Forderung an Autofahrende

Autofahrende müssen sich vor dem Öffnen der Autotür immer und ohne Ausnahme davon überzeugen, dass sich kein Radfahrender dem Auto nähert. Vor dem Aussteigen sollten Autofahrende nicht nur in den Außenspiegel, sondern auch über die linke Schulter nach hinten schauen. Durch die konsequente Anwendung des “holländischen Griffs” (Öffnen der Fahrertür grundsätzlich mit der rechten Hand) können Autofahrende diese Sicherheitsmaßnahme in ihre Abläufe integrieren und damit Schaden abwenden. Bei dem Öffnen der Tür mit der rechten Hand wird der Oberkörper gedreht und der Blick wandert automatisch seitlich nach hinten – also auf die Fahrbahn. Kraftfahrende sollten auch aussteigende Insassen und den Schwenkbereich ihrer Türen (beidseitig) im Blick haben und verhindern, dass diese ihrerseits Türöffnungsunfälle verursachen.

Der “holländische Griff” wird in diesem Video anschaulich erklärt.

Radfahrende, die den notwendigen Sicherheitsabstand von 1 bis 1,50 m zu den parkenden und haltenden Kraftfahrzeugen einhalten, dürfen nicht von nachfolgenden Kraftfahrenden bedrängt werden. Zu dichtes Auffahren und zu dichtes Überholen mit weniger als 1,5 m Abstand sind unzulässig und stellen eine Gefährdung dar. Kraftfahrende müssen diese Abstände respektieren und dürfen in keinem Fall Radfahrende „maßregeln“, weil sie fälschlicher Weise glauben, Radfahrende, die den Mindestabstand einhalten, führen “mitten auf der Straße”.

Forderung an die Verbände der Berufskraftfahrenden und Fahrschulen

Der “holländische Griff” wird in den Niederlanden routinemäßig mit großem Erfolg angewandt. Um dies auch in Deutschland zu erreichen, bedarf es einer deutlichen Verhaltensänderung. Berufskraftfahrende (zum Beispiel in Taxi, Lieferwagen und Lkw) sollten hierzu über ihre Arbeitgeber verpflichtet werden und können durch ihre Multiplikatorwirkung aktiv zu der notwendigen Verhaltensänderung beitragen. Fahrschulen sollten einen stärkeren Fokus in der Fahrausbildung auf diese Praxis und die nachhaltige Anwendung des “holländischen Griffs” legen.

Forderung an die Autohersteller

Um Dooring-Unfälle zu verhindern, müssen Kraftfahrzeuge mit automatischem Stopp-System für Autotüren ausgestattet werden, die das Öffnen kurz vor und während des Vorbeifahrens eines Radfahrenden verhindern.

Forderungen an die Politik des Landes Berlin

Wichtig ist die Infrastruktur: Es müssen endlich sichere und geschützte Radwege gebaut werden, bei denen Radfahrende außerhalb des Türöffnungsbereiches sicher fahren können. Dazu müssen Sicherheitstrennstreifen von mind. 80 cm Breite vorgesehen werden. Langfristig sollten mehr Parkflächen vom öffentlichen Raum in Parkhäuser verlegt werden. Das Land Berlin sollte eine Bundesratsinitiative erarbeiten und vorlegen, mit der eine gesetzliche Vorschrift zum verpflichtenden Einbau von automatischen Stopp-Systemen für Autotüren geschaffen wird.

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https://berlin.adfc.de/artikel/verkehrssicherheit-erhoehen-dooring-unfaelle-verhindern

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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