Breite Radwege – Antrag des ADFC Pankow für die MV 2021

Sicheres, zügiges und komfortables Vorankommen mit dem Fahrrad ist gerade in großen Bezirken wie Pankow, in denen Radpendler:innen lange Wege zurücklegen, wesentlich für ein Gelingen der Verkehrswende. Sicheres Überholen auf ausreichend breiten Radverkehrsanlagen ist ein wichtiger Baustein dafür. Der ADFC Pankow hat deswegen für die MV 2021 einen Antrag eingereicht, der eine Regelbreite von Radverkehrsanlagen von 2,50 m zuzüglich der notwendigen Sicherheitsabstände fordert, damit wollen wir dieser wichtigen Forderung stärkeres Gewicht verleihen.

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Radverkehrsanlagen müssen sicher, zügig und komfortabel befahrbar sein, d.h. sie müssen auch ausreichend dimensioniert sein, um sicheres Überholen zu ermöglichen. Der ADFC Berlin fordert, dass die Regelbreite für Radverkehrsanlagen in Berlin auf mindestens 2,50 m festgelegt wird.

Ein Unterschreiten der Regelbreite soll nur erlaubt sein, wenn die Möglichkeiten bei der Neuaufteilung des Straßenquerschnitts ausgeschöpft sind, insbesondere durch

  • Wegfall von Parkstreifen,
  • Verringerung der Breite der Fahrstreifen auf das notwendige Mindestmaß,
  • Verringerung der Anzahl der Fahrstreifen.

Bei Unterschreiten der Regelbreite darf grundsätzlich keine Benutzungspflicht angeordnet werden.

Der ADFC Berlin fordert die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf, die Regelbreite von 2,50 m zuzüglich seitlicher Sicherheitsabstände für Radverkehrsanlagen als Qualitätsziel im Radverkehrsplan, in den Regelplänen, in den AV Geh- und Radwege sowie in den anderen relevanten Leitlinien festzuschreiben.

Der ADFC Berlin vertritt die Forderung ausreichend breiter Radverkehrsanlagen als eines seiner Hauptziele in der Öffentlichkeit, insbesondere in den sozialen Medien.

Der ADFC Berlin setzt sich über den ADFC Bundesverband dafür ein, dass die Regelbreite von 2,50 m für Radverkehrsanlagen in den einschlägigen Empfehlungen und Richtlinien (ERA, RASt) aufgenommen wird.

Begründung

Damit eine signifikante Reduzierung der CO2-Belastung durch den Verkehrssektor gelingt, ist es notwendig, dass auch längere Strecken über 10 km im großen Umfang mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Eine notwendige Voraussetzung für die Erhöhung des Radverkehrsanteils sind attraktive Radverkehrsanlagen. Bei längeren Fahrstrecken ist die Fahrtzeit ein wesentlicher Faktor für die Attraktivität von Radverkehrsanlagen. Da sich die Geschwindigkeiten von Radfahrenden sehr stark unterscheiden – individuell bevorzugte Geschwindigkeiten reichen von 10 km/h bis 30 km/h –, steigt auf längeren Strecken die Zahl der Überholvorgänge; wesentlich für die Reduzierung der Fahrtzeiten sind dann sichere Überholmöglichkeiten, wie sie auch in § 43 MobG BE gefordert werden.

Die bisher üblicherweise angesetzten 2 m Breite ermöglichen kein sicheres Überholen, denn:

Ein Fahrrad benötigt grundsätzlich eine Fahrspur von 1,00 m Breite – „Verkehrsraum“ genannt, dieser errechnet sich aus der Fahrzeugbreite von 55–65cm (Lenkerbreite) und einer leichten Pendelbewegung, die für die Geradeausfahrt einspuriger Fahrzeuge nötig ist. Normalerweise wird hier von einer durchschnittlichen Pendelbewegung von 0,20 m je Seite ausgegangen. Der Verkehrsraum von 1,00 m für Fahrräder wird auch in der einschlägigen Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) anerkannt.

Ein nicht angekündigtes Überholen bei größerer Geschwindigkeitsdifferenz erfordert einen zusätzlichen Sicherheitsraum zwischen den Radfahrenden. Die RASt 2006 sieht einen Sicherheitsraum von mindestens 0,25 m für das Vorbeifahren von Kfz untereinander vor. Zum Verkehrsraum für Radfahrer beträgt der Sicherheitsraum für Kfz 0,75 m. Daraus folgend erscheint ein Maß von 0,50 m für den Sicherheitsraum zwischen Radfahrenden angemessen. Dazu kommen noch jeweils 0,25 m Sicherheitsraum an den Außenseiten der Radverkehrsanlage.
  • 2,00 m Verkehrsraum für 2 Fahrräder
  • 0,50 m Sicherheitsraum zwischen 2 Fahrrädern
  • 2,50 m Regelbreite für Radverkehrsanlagen
  • jeweils 0,25 m Sicherheitsraum an den Außenseiten

Bei einer Regelbreite von 2,50 m können Lastenräder noch mit besonderer Vorsicht überholt werden. Mit einer weiter steigenden Anzahl von Lastenrädern ist aber zu überlegen, ob die Regelbreite entsprechend des in der RASt 06 mit 1,30 m angegebenen Verkehrsraumes für Lastenräder sogar auf insgesamt 2,80 m erhöht werden sollte. Ebenso sind bei stärkerem Radverkehr größere Breiten erforderlich. Eine solche Festlegung kann beispielsweise in Anlehnung an eine niederländische Anleitung für Radverkehrsinfrastruktur (Design manual for bicycle traffic, CROW Platform, 2016, ISBN 978-90-6628-659-7, hier: Seite 237) erfolgen, welche bei mehr als 750 Fahrrädern in der Hauptverkehrszeit eine Radwegbreite von 3,50–4,00 m nennt.

Mit diesen Forderungen wird der ADFC Berlin auch dem Anspruch gerecht, Radfahrer und Radfahrerinnen aus den Außenbezirken, die häufiger weitere Wege zurücklegen müssen, angemessen zu vertreten.