Tempelhofer Baustellen

Einfädelung in den Autoverkehr
Ungesicherte Einfädelung in den Autoverkehr

Man radelt auf dem Radweg und plötzlich soll man sich in den Autoverkehr einfädeln, weil eine Baustelle die Weiterfahrt versperrt. Das ist gefährlich und deshalb ist es durch das neue Mobilitätsgesetz auch verboten. Wir sind der abgebildeten Situation in der Friedrich-Karl-Str. in Tempelhof auf den Grund gegangen.

Zuerst haben wir uns per eMail an die VLB gewendet, weil die Baustelle an einer Hauptstraße liegt. Dort haben wir die Auskunft erhalten, dass es die bezirkliche Abteilung Straßen war, welche die gefährliche Verkehrsführung genehmgt hat. Das war allerdings eine Falschauskunft, es war die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde.

Auf mehrfache Aufforderung hat unser Bezriksamt jedoch nicht reagiert, deshalb mussten wir direkt zu den Sprechstunden gehen, wo wir die Auskunft erhielten, dass das Mobilitätsgesetz noch zu neu ist, um beachtet zu werden. Da die Baustelle nicht die gesetzlich geforderten Hinweise auf Bauherr, Behörde, Dauer und Verkehrszeichenplan enthielt, konnten wir erst spät vom Bauherrn die nötigen Informationen bekommen. Der ist ziemlich kooperativ und wir können vielleicht im FahrRat von Tempelhof-Schöneberg durchsetzen, dass die Verkehrsführung so gesichert wird, wie vom Gesetz gefordert.

Update: Weder die Stadträtin noch der Leiter der Straßenverkehrsbehörde wollen zusagen, die Gefahr zu beseitigen.

Wer auch immer sich von einer Baustelle gefährdet fühlt, kann sich jetzt mit einer neuen Gebrauchsanweisung beschweren.