Die Alberichstraße in Biesdorf-Süd war im Mai 2000 die erste Fahrradstraße Berlins. Mittlerweile ist sie in die Jahre gekommen

Die Alberichstraße ist als Fahrradstraße in den Kreuzungsbereichen unterbrochen © Heike Langenberg

Weitere Fahrradstraßen für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf

Die Alberichstraße in Biesdorf-Süd war im Mai 2000 die erste Fahrradstraße Berlins. Jetzt sollen bis 2026 zehn Kilometer zu Fahrradstraßen werden. Als ersten Schritt hat der FahrRat drei Projekte festgelegt.

Update 14. März 2023

In seiner heutigen Sitzung hat der Fahrrad eine erste Priorisierung von Fahrradstraßen vorgenommen. Nach einer Diskussion über die bisher beschlossenen Fahrradstraßen (siehe unten) sowie einer Alternativroute zum Hultschiner Damm über Wolfsberger Straße – Pilsener Straße – Schrobsdorfstraße – Wilhelm-Blos-Straße sowie einer zusätzlichen nördlichen Anbindung der Strecke über Pilgrimer Straße wurden in einem ersten Schritt drei Projekte vom FahrRat festgelegt. Hier soll das Straßen- und Grünflächenamt prüfen, wie die Fahrradstraßen rechtssicher umgetzt werden können. Dabei handelt es sich um: 

  • die oben genannte Alternativroute zum Hultschiner Damm
  • die Verbindung zwischen Chemnitzer Straße und Hultschiner Damm über die Bergedorfer Straße bzw. alternativ über die vom FahrRat beschlossene Route Heerstraße/Eschenstraßen/Roedernstraße 
  • die Wulkower Straße als Anbindung der bisherigen Fahrradstraße in der Alberichstraße an den Elsterwerdaer Platz und damit als Alternative zur Köpenicker Straße

Für die letztgenannte Kombination stand für die Beteiligten aber fest, dass die Alberichstraße auf den neuesten Stand gebracht werden muss. Mit diesem Beschluss beginnt die Umsetzung eines Beschlusses der BVV, mit dem weitere Fahrradstraßen im Bezirk geschaffen werden. Zehn Kilometer sollen es bis 2026 werden (und dazu zählt nicht die Ertüchtigung der Alberichstraße).

Im Vorfeld hatte sich die ADFC-Stadtteilgruppe Wuhletal gemeinsam mit dem Netzwerk Fahrradfreundliches Marzahn-Hellersdorf und Fridays for Future auf eine Liste von Vorschlägen verständigt. Dazu zählen neben den unten genannten Projekten, die der FahrRat bereits beschlossen hatte, folgende weitere Vorschläge:

  • Verbindung Allee der Kosmonauten – Blumberger Damm über Cecilienstraße
  • Verbindung Poelchaustr/Landsberger Allee über (Schwalbenflug)/Hornetweg/Penkruner Straße/Sterckmannweg/Rebhuhnweg 
  • Rudolf-Leonhard-Straße

CDU und Grüne, auf deren Initiative der BVV-Beschluss zurückgeht, hatten noch die Schackelsterstraße in Biesdorf-Süd vorgeschlagen. In einer der kommenden Sitzungen des FahrRats sollen weitere Straßen zur Prüfung durch das Straßen- und Grünflächenamt festgelegt werden. Fest steht für die ADFC-Stadtteilgruppe, dass auch Straßen im Norden des Bezirks zu Fahradstraßen werden sollen.

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Artikel vom April 2022

Neue Fahrradstraßen sollen dazu beitragen, dass der Bezirk fahrradfreundlicher wird. Fünf konkrete Vorschläge, die der FahrRat beschlossen hat, gibt es schon. Mit dabei ist die Wulkower Straße; sie verlängert die Alberichstraße als Fahrradstraße nach Norden in Richtung Elsterwerdaer Platz.

Zudem hat der FahrRat die Einrichtung von Fahrradstraßen in folgenden Straßenzügen beschlossen: 

  • Mosbacher Straße (Kaulsdorf Süd)
  • Cottbusser Straße (Hellersdorf)
  • Glambecker Ring/Parsteiner Ring (Marzahn)
  • Heerstraße/Eschenstraßen/Roedernstraße (Kaulsdorf Süd/Mahlsdorf Süd)
  • Münsterberger Weg (Kaulsdorf, Beschluss 12/22)

Doch auch dreieinhalb Jahr nachdem das Mobilitätsgesetz in Berlin in Kraft ist, ist im Bezirk keine weitere Fahrradstraße eingerichtet worden. Das bezeichneten die Teilnehmer:innen des FahrRats nach der Auftaktsitzung in diesem Jahr als „sehr enttäuschend“. Während der Sitzung hatte die Verwaltung, die Frage, ob es Pläne zur Einrichtung von Fahrradstraßen geben, verneint. Mehr noch: Sie konnte nicht einmal eine einzige der durch FahrRat-Beschlüsse geforderten fünf Fahrradstraßen nennen.

Das erstaunt, denn die Verwaltung hatte sich bereits 2019 zur Cottbusser Straße als Fahrradstraße bekannt. Im Juni 2020 hatte sie sogar mitgeteilt, dass Planungen dazu in Arbeit seien. Daher hatte der FahrRat Anfang 2022 erneut mit einem Beschluss gefordert, Fahrradstraßen zügig zu bauen.

Die Alberichstraße ist – 22 Jahre nach ihrer Einrichtung als Fahrradstraße – in die Jahre gekommen. Jeweils in den Kreuzungsbereichen mit querenden Straßen wird die Fahrradstraße aufgehoben und zur Tempo-30-Zone. Die Vorfahrtregelung – überwiegend rechts vor links trotz teilweise roter Fahrbahnmarkierung in Richtung der Fahrradstraße – begünstigt jedoch Missverständnisse. Auch die Piktogramme, die die Straße als Fahrradstraße ausweisen, sind nicht mehr zeitgemäß. „Wir fordern möglichst durchgehende Vorfahrtregelung für Fahrradstraßen mit eindeutiger Markierung”, sagte die Sprecherin der AFDC-Stadtteilgruppe Wuhletal, Grit Lehmann.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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