Haushaltsmittel

In den Jahren 2013 und 2014 wurden erhebliche Anteile der verfügbaren Mittel nicht verbaut

Ein weiteres Hemmnis bei der Umsetzung der Radverkehrsstrategie ist die Unsicherheit bezüglich der Erhaltung der bestehenden Haushaltstitel und die Nichtberücksichtigung vieler spezieller Handlungsfelder der Radverkehrsstrategie im Landeshaushalt. Die für den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses im Sommer 2014 durchgeführte Bezirksbefragung hat gezeigt, dass ohne die zweckgebundenen Sondermittel kaum Mittel für die zielgerichtete Verbesserung und Sanierung der Radverkehrsinfrastruktur eingesetzt wurden.

Für 2015 sind 4 Mio. € für die Verbesserung der Infrastruktur und 2 Mio. € für die Radwegsanierung im Haushalt vorgesehen. Diese Mittel, die in den vergangenen beiden Jahren durch Haushaltssperren und zu gering angesetzte Verpflichtungs­ermächtigungen nicht voll nutzbar waren, müssen dauerhaft gesichert und aufgestockt werden, um den Ausbau des Fahrradroutennetzes schneller vorantreiben zu können, die Lücken der Radverkehrsanlagen an den Hauptstraßen rascher zu schließen und die Qualität der bestehenden Radverkehrsinfrastruktur schneller an den Stand der Technik anpassen zu können!

Die flexibel einsetzbaren Haushaltsmittel für die Verbesserung der Infrastruktur und für die Radwegsanierung dürfen nicht durch bürokratische und daher personalintensive Förderprogramme wie GRW (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) oder EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) ersetzt, sondern allenfalls durch diese ergänzt werden. Damit der Einsatz solcher nur eingeschränkt nutzbaren Fördermittel (z.B. für Radfernwege oder große Projekte wie neue Brücken) nicht auf Kosten der normalen Radverkehrsprojekte für den Alltagsverkehr geht, muss sichergestellt sein, dass die nötigen Kofinanzierungsmittel und das nötige Personal bei SenStadtUm für diese Fördermittel zusätzlich zu den bisher für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur nutzbaren Ressourcen zur Verfügung gestellt werden!

Derartige Fördermittel müssen durch weitere zweckgebundene Haushaltstitel ergänzt werden. Beispielsweise sollten geschaffen werden:

  • ein Titel zur Kofinanzierung von Radverkehrsprojekten aus Bundes- und Europamitteln,
  • ein Titel zur Durchführung der zahlreichen in der Radverkehrsstrategie aufgeführten Modellprojekte (z.B. Radschnellwege),
  • ein Titel für die in den StEP Verkehr aufgenommenen, bisher aber nicht realisierten Rad- und Fußverkehrsbrücken und für ähnliche größere Vorhaben,
  • ein Titel für größere oder qualitativ besonders hochwertige Fahrradabstellanlagen (z.B. Fahrradparkhäuser, Fahrradstationen, Fahrradboxen).

Die Zweckbindung der Mittel ist dadurch sicherzustellen, dass die Auswahl der aus diesen Mitteln finanzierten Projekte durch die o.g. neuen Mitarbeiter in der Senatsverwaltung vorgenommen und verantwortet wird. Um die zweckentsprechende Mittelverwendung gegenüber der Öffentlichkeit transparent zu machen, ist insbesondere dem Gremium „Berliner FahrRat“ regelmäßig über die Entwicklung der neuen Programme und den Mittelabfluss zu berichten.

Die Beratungen des Hauptausschusses haben auch gezeigt, dass es methodisch nicht möglich ist, bei gewöhnlichen Straßenneubau- oder Straßensanierungsprojekten einen auf den Radverkehr entfallenden Anteil herauszurechnen. Der Senat sollte daher auch auf entsprechende Rechenspiele verzichten. So wie bei Radverkehrsprojekten immer auch andere Verkehrsteilnehmer profitieren, nützen natürlich auch manche allgemeinen Straßenbauprojekte dem Radverkehr. Eine Gewähr dafür gibt es jedoch im Gegensatz zu ausdrücklichen Radverkehrsprojekten nicht und noch immer ist nicht sichergestellt, dass bei allen Straßenbauprojekten die in Berlin geltenden Radverkehrsrichtlinien und Regelpläne auch wirklich eingehalten werden.

In der Regel müssen die Bezirksämter als Baulastträger die Pflege und die laufende Instandhaltung der neuen Radverkehrsinfrastruktur übernehmen. Daher sind bei der Bemessung der den Bezirksämtern zustehenden Haushaltsmittel für Pflege und laufende Instandhaltung der neuen Radverkehrsinfrastruktur die entsprechenden Haushaltsansätze vorzusehen.

Grundsätzlich muss dafür Sorge getragen werden, dass Mittel bei den zuständigen Baulastträgern vorhanden sind, um die neue Infrastruktur (Ingenieurbauwerke und Lichtsignalanlagen) verwalten und erhalten zu können.

Radverkehrsförderung ist günstig, aber nicht kostenlos zu haben!