Freude am Radfahren

Freude am Radfahren © ADFC

Mitgliederversammlung 2022

Zur Mitgliederversammlung (MV) 2022 waren alle Mitglieder des ADFC Berlin e.V. eingeladen: Am 25. Juni traf sich eine bunte Mischung aus alten Hasen und neuen Gesichtern zur Mitgliederversammlung des ADFC Berlin im Hotel Moa in Berlin-Moabit.

Zur Mitgliederversammlung (MV) 2022 waren alle Mitglieder des ADFC Berlin e.V. eingeladen: Am 25. Juni traf sich eine bunte Mischung aus alten Hasen und neuen Gesichtern zur Mitgliederversammlung des ADFC Berlin im Hotel Moa in Berlin-Moabit.

Nach der Begrüßung durch unseren Landesvorsitzenden Frank Masurat, gab Dr. Meike Niedbal einen Einblick in die Pläne der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK), wie die Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes beschleunigt werden könne und beschwor den Zusammenhalt des Umweltverbunds, also des klimafreundlichen Fuß-, Rad- und öffentlichen Verkehrs.

Sodann blickten Frank Masurat und unsere stellvertretende Landesvorsitzende SuSanne Grittner im Rechenschaftsbericht des Vorstands zurück auf das Jahr 2021, u.a. auf die Strategieklausur von Vorstand und Landesgeschäftsstelle, die Sternfahrt und die Kreisfahrt, den Ride of Silence und die Kidical Mass und die Demo gegen den Import russischen Öls. Sie zogen eine kritische Bilanz des just verabschiedeten Berliner Landeshaushalts, der nur einen Bruchteil des errechneten Bedarfs für den Ausbau des Radnetzes vorsieht.

Ein großer Dank ging an das Team aus Haupt- und Ehrenamtlichen, das in mühevoller und zeitintensiver Arbeit die neue Website aufgesetzt hatte.

Schatzmeister Matthias Will trug den vorläufigen Jahresabschluss 2021 vor. Nach dem verlesenen Bericht der Kassenprüferinnen und einer kurzen Aussprache entlastete die Mitgliederversammlung den Landesvorstand für das Haushaltsjahr 2021.

Ausblick und Haushalt 2022

Der Haushaltsplan 2022 wurde vorgestellt und nach kurzer Aussprache beschlossen.

Frank Masurat gab daraufhin einen Ausblick auf das laufende Jahr und ging dabei auf den Themenschwerpunkt Kinder-Jugend-Familie ein, der ausgebaut werden soll.

Nachdem die Wahl der Vorstandsmitglieder auf der letzten MV sehr viel Zeit beanspruchte, hat eine Kommission im Auftrag des Landesvorstands eine Satzungsnovelle erarbeitet, die u.a. das Wahlverfahren vereinfacht. Die Satzungsnovelle wurde nach engagierter Debatte mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen. Neu ist nun, dass dem Landesvorstand eine Doppelspitze aus einem Mann und einer Frau vorstehen wird, es keinen extra Schatzmeister mehr geben wird, dafür aber - in voller Besetzung - drei weibliche und drei männliche weitere Vorstandsmitglieder (wobei sich trans-, inter- und nicht binäre Personen auf alle Plätze bewerben können). Den vollständigen neuen Wortlaut findet ihr auf der Seite "Satzung des ADFC Berlin e.V.

Wahlen

Als Fachreferent für »Kinderparcours und Familientouren« wurde Michael Dittmann gewählt, als Fachreferent für die »Koordination bezirklicher Fahrräte« wurde Detlef Wendtland wiedergewählt. Als Delegierte für die ADFC Bundeshauptversammlung wurden von der Mitgliederversammlung gewählt: Christoph Grabka, Evan Vosberg, Henning Voget, Roland Jannermann, SuSanne Grittner und Susanne Jäger.

Zahlreiche Stadtteilgruppen und AGs stellten ihre Arbeit in der Pause in einer kleinen Ausstellung vor. Nach Monaten der Online-Kommunikation konnte man in der Pause endlich Aug’ in Aug’ stehen, schwatzen, sich austauschen. Und so sind nach dem Get-Together nach Versammlungsende sicherlich nicht wenige mit einem Lächeln auf den Lippen nach Hause geradelt.

Besonderer Dank gebührt Carsten Schulz und Tamara Mitransky für die Moderation sowie den Mitarbeiter*innen der Landesgeschäftsstelle, u.a. Marie Budde, Rahel Mucke und Philipp Poll für die Organisation der Mitgliederversammlung 2022.

Auf der Mitgliederversammlung am 25. Juni ging unsere neue Website live. Alle Informationen zum Webrelaunch gibt es hier.

Ergänzende Anmerkung:

Die Mitglieder wurden am 03.05.2022 durch Veröffentlichung auf der damaligen Website des ADFC Berlin e.V. zur Mitgliederversammlung eingeladen und über alle Details informiert. Den Text der Einladung findet ihr hier.

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https://berlin.adfc.de/artikel/mitgliederversammlung-2022-bericht

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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