Fahrradstraße 2.0 – Bürgerbeteiligung zur Verkehrsuntersuchung Stargarder Straße / Gleimstraße

Beginn einer Fahrradstraße

Die Umwandlung des Straßenzugs Stargarder / Gleimstraße in eine Fahrradstraße wurde bereits 2016 von der BVV Pankow vorgeschlagen. Dann geschah lange nichts, jetzt (im Oktober 2018) wurden die ersten Verkehrsuntersuchungen vorgestellt und eine umfangreiche Bürgerbeteiligung gestartet.

Erste Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zur Fahrradstraße in der Stargarder Straße / Gleimstraße

Im Spätsommer 2018 startete die Verkehrsuntersuchung, die einer Ausweisung als Fahrradstraße vorausgeht. Erste Ergebnisse wurden am 19.10.2018 auf einer Informationsveranstaltung vorgestellt und diskutiert, am 22.10. startete dann die Online-Beteiligung, die noch bis zum 18.11. der Stadtgesellschaft die Möglichkeit bietet, diesen Prozess zu kommentieren, Vorschläge und Ideen einzubringen.

Radverkehrsanteil schon jetzt sehr hoch

Die Erfassung der Situation im Bestand ist weitgehend abgeschlossen. Untersucht wurde der Anteil des Radverkehrs in den beiden Straßen, der Anteil des Durchgangsverkehrs und die Auslastung der Parkplätze. Aus Sicht der Gutachter gibt es ein hohes Potenzial für eine Umwandlung, wobei aber Herausforderungen bleiben.

Gleimstraße und Stargarder Straße sind Teil des Berliner Radroutennetzes (Nordspange TR2 von Jungfernheide nach Alt-Hohenschönhausen). Der Anteil des Radverkehrs ist bereits jetzt mit 40 % in der Gleimstraße und 45 % in der Stargarder Straße sehr hoch. Wenn es gelingt, den motorisierten Durchgangsverkehr (in der Gleimstraße 48 %, in der Stargarder Straße 75 %) zu reduzieren oder sogar ganz herauszunehmen, wird der Radverkehrsanteil deutlich überwiegen. Da zum Zeitpunkt der Untersuchung der Gleimtunnel baustellenbedingt für den motorisierten Verkehr Richtung Osten gesperrt war, ist das Ergebnis zumindest für die Gleimstraße allerdings mit Vorsicht zu interpretieren. Eine Nacherhebung ist geplant.

Probleme und Herausforderungen

Der Querschnitt auf der Straße liegt, auch ohne dass baulich etwas geändert wird, bei 5,50 Metern, was den Mindestanforderungen des Berliner Senats am Querschnitt von Fahrradstraßen entspricht. Als störend sahen die Gutachter insbesondere den häufig in zweiter Reihe parkenden Lieferverkehr an, für den bessere Lösungen gefunden werden sollten; der relativ hohe Gewerbeanteil bedingt hier einen erhöhten Bedarf. In der Diskussion wurde entsprechend kritisiert, dass 5,50 Meter Querschnitt nicht ausreichen, wenn die Fahrbahn in einer Richtung durch einen Lieferwagen oder Ähnliches blockiert wird. Für den Radverkehr bleiben in dem Fall insgesamt noch etwa 2,50 Meter übrig, was zu knapp ist, um komfortabel und sicher in zwei Richtungen fahren zu können. Es sollte deshalb geprüft werden, wie für den Lieferverkehr durch Einrichtung von Lieferzonen andere Lösungen gefunden werden können. Für die Anlieferung an der Max-Schmeling-Halle fehlen noch gute Lösungen.

Ein wichtiges Thema in der Vorstellung und der anschließenden Diskussion war die Frage, wie der Durchgangsverkehr reduziert werden kann. Eine Beschränkung des zugelassenen Kfz-Verkehrs mittels „Anlieger frei“ genügt hierfür auch nach Erfahrung der Gutachter und dem anwesenden Experten des Deutschen Instituts für Urbanistik nicht. Auch muss eine Verlagerung des Durchgangsverkehrs in die umliegenden Erschließungsstraßen vermieden werden. Notwendig sind dazu Einbahnstraßen oder modale Schleusen, an denen durch Poller oder Ähnliches verhindert wird, dass der Kfz-Verkehr andere Straßen zur Durchfahrt nutzt.