Fahrradparken am Tempelhofer Damm

Der Tempelhofer Damm ist eine beliebte Einkaufsstraße, in der Autos an vielen Stellen Parkplätze finden: am Straßenrand, in Parkhäusern und in den Nebenstraßen. Für Fahrräder sieht es nicht so günstig aus, obwohl die Berliner Bauordnung dies ab 1992 für Neubauten und Umwidmungen vorschreibt. Die ADFC-Stadtteilgruppe fordert deshalb Abstellbügel und hat sich dazu die folgenden Gedanken gemacht.

Öffentliche Fahrradbügel

Genauso wie öffentliche Parkplätze für Motorfahrzeuge geschaffen worden sind, fordert der ADFC Tempelhof auch öffentliche Fahrradbügel. Die Priorität sollte dabei auf Einkaufsstraßen liegen, weil dortige Radparkplätze häufig durch wechselnde Kunden genutzt werden können und der Einkauf in der Wohnumgebung ideal für den Einsatz von Fahrrädern ist.

Dabei sollten bei geringer Breite des Bürgersteigs in der Mitte eines Gebäudeblocks einige Bügel parallel zur Fahrbahn aufgestellt werden, während an den Kreuzungen mit den Nebenstraßen die Bügel meistens auch quer zur Fahrbahn passen, wie das Beispiel des Tempelhofer Dammes zeigt.

Private Fahrradbügel

Jedem Bauherrn wird seit 1992 durch die Berliner Bauordnung auferlegt, ausreichende Radstellplätze zu errichten. Die Art und Menge wird durch die Ausführungsvorschriften Stellplätze geregelt, die in der Vergangenheit immer wieder verändert worden ist und deren letzte trotz ihres Gültigkeitsendes den Stand der Technik vorgibt.

Leider wurde sie jahrzehntelang nicht korrekt befolgt. Der FahrRat Tempelhof-Schöneberg hat deshalb von der unteren Bauaufsicht deren Durchsetzung gefordert, und die BVV hat 2012 die Forderung durch den Beschluss 0362/XIX unterstützt. Kein säumiger Bauherr ist jedoch bisher zur Aufstellung von Bügeln gezwungen worden.

Eine Verpflichtung zur Errichtung von Radstellplätzen erwächst außerdem aus einer Umwidmung. Hierbei muss allerdings nur die Menge von Bügeln aufgestellt werden, die zusätzlich zum vorherigen Stand hinzugekommen ist. Das betrifft also auch den Altbau, z.B. bei der Erweiterung etlicher Restaurants am Tempelhofer Damm.

Bauherren dürfen allerdings gegen eine Ablösesumme die Verpflichtung auf den Fachbereich Straßen abschieben. Das ist bisher nur im Falle des Te-Centers am Tempelhofer Damm passiert. Dadurch wird die Verpflichtung wie für öffentliche Fahrradbügel (siehe oben) behandelt.