FahrRäte in Berlin
FahrRat – was ist das denn?
Kein Schreibfehler, sondern eine Form der institutionalisierten Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und Verbänden. Neben einem Berliner FahrRat, initiiert von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm), gibt es aktuell in 11 der 12 Berliner Bezirke „FahrRäte“.
Wie funktioniert das alles und was machen die eigentlich?
Ein „FahrRat“ ist ein beratendes Gremium, das die Kenntnisse der Verbände und der Verwaltung zusammenträgt, um die Bedingungen für den Fahrradverkehr zu verbessern.
Berliner FahrRat
Auf Landesebene treffen sich seit 2004 (dreimal im Jahr) u.a. Vertreter der Senatsverwaltung, der Rad fahrenden Verbände, der BVG, S-Bahn, IHK, der Polizei, der Verkehrslenkung Berlin, der Fahrradwirtschaft und Fachleute der Bezirke.
Der Berliner FahrRat wurde 2003 initiiert, als sich abzeichnete, dass die gewünschte Förderung des Radverkehrs nur schleppend voran kam, man wollte in einer Art „Runden Tisch“ Akteure innerhalb und außerhalb der Verwaltung zusammenbringen und eine „treibende Kraft“ etablieren.
Eine erste zentrale Aufgabe war es 2004 die erste „Berliner Radverkehrsstrategie“ zu entwickeln. Diese wurde 2013 erneut gemeinsam überarbeitet und vom Senat und Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen. In der Folge sind Umsetzung, Erfolgskontrolle und ggf Nachsteuerung wiederum wesentliche Aufgabe des Berliner FahrRats.
Bezirkliche FahrRäte
Angeregt durch das Beispiel des Berliner FahrRats sind nach und nach bezirkliche FahrRäte entstanden, zur Zeit gibt es entsprechende Gremien in 11 der 12 Bezirke.
Die bezirklichen FahrRäte beraten das Bezirksamt und die Gremien der Bezirksverordnetenversammlung in Bezug auf
- die Umsetzung der Berliner Radverkehrsstrategie im Bezirk,
- die Belange des Radverkehrs bei der Planung von Baumaßnahmen
- die Beseitigung von Problemstellen für den Radverkehr
- die Planung des bezirklichen Nebenroutennetzes
In den bezirklichen „FahrRäten“ sind Angehörige des Bezirksamtes, vorwiegend aus dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) und dem Ordnungsamt, der Polizei, der verkehrspolitischen Verbände (v.a. ADFC, BUND, VCD) und der Fraktionen in der BVV vertreten. Zu spezifischen Themen werden zudem nach Bedarf externe Fachleute eingeladen (BSR, BVG, S-Bahn, DB, Senatsverwaltung, …).