Personal der Senatsverwaltung

Qualifiziertes Personal ist die Grundvoraussetzung für die Durchführung jeder Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. Daher stellt der ADFC die Personalfrage bewusst in den Mittelpunkt seines Umsetzungskonzepts.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Radverkehrsstrategie vom Berliner Senat nicht umgesetzt wurde. Beschlüsse zu weitreichenden neuen Maßnahmen der Radverkehrsförderung müssen parallel mit ausreichend qualifiziertem Personal für diese Aufgaben flankiert werden.

Die Annahme, dass die in der Radverkehrsstrategie formulierten Planungs- und Bauaufgaben nebenbei von den heute vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verkehrs- und Straßenbaubehörden miterledigt werden können, ist angesichts der Negativ-Bilanz der letzten drei Jahre nicht realistisch. Selbst die Umsetzung der zwischen der Senatsverwaltung und den Bezirken abgestimmten Vorhaben des Radverkehrsinfrastruktur- und Radwegesanierungsprogramms ist in den letzten Jahren zu oft zugunsten anderer Straßenbauaufgaben zurückgestellt worden bzw. konnte von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Bezirksämtern und Verkehrslenkung (VLB) aufgrund der angespannten personellen Situation nicht mehr sichergestellt werden.

Kurzfristig (bis 2017) hält der ADFC Berlin die Schaffung und Besetzung von mindestens 10 Vollzeitstellen bei SenStadtUm für unerlässlich, um den seit der Verabschiedung der ersten Radverkehrsstrategie von 2004 eingetretenen Umsetzungsrückstand abzubauen, Fehlentwicklungen entgegenzuwirken und die Vorgaben der Radverkehrsstrategie konkret und erfolgreich umzusetzen.

Es müssen qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese Vorhaben neu eingestellt oder durch Freistellung von ihren bisherigen Aufgaben verwaltungsintern eindeutig und dauerhaft dem Radverkehr zugeordnet werden!

Die in der Radverkehrsstrategie enthaltene Festlegung, dass pro Bezirk eine Ingenieursstelle im Straßen- und Grünflächenamt zweckgebunden neu geschaffen werden soll, kann hier nur einen Anfang darstellen.

Um die Umsetzung der Radverkehrsstrategie und das Erreichen der dort beschlossenen Ziele zu ermöglichen, muss sichergestellt werden, dass entsprechende Stellen geschaffen und kompetent besetzt werden.

Der Anteil des fest mit den Radverkehrsprojekten beschäftigten Personals in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, einschließlich der Verkehrslenkung Berlin sowie in den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern, den bezirklichen Ordnungsämtern und bei der Polizei, muss sich künftig am Verkehrsanteil des Radverkehrs orientieren!

Der ADFC wird die Fahrradfreundlichkeit der Berliner Verwaltung daran messen, ob hier die notwendigen Akzente gesetzt werden oder ob weiterhin nur auf die angespannte Haushaltslage Berlins verwiesen wird. Obwohl der altersbedingte Abgang bisheriger Stelleninhaber Möglichkeiten für die Umwidmung und Neubesetzung von Stellen mit radverkehrsorientierten Bewerbern von innerhalb und außerhalb der Verwaltung möglich gemacht hätte, vermisst der ADFC den ernsthaften Willen der für Personalfragen verantwortlichen Politiker und Leitungskräfte, die Personallage nachhaltig zu verbessern. Um geeignetes Personal dafür zu finden, muss auch von der Möglichkeit der Einstellung von Quereinsteigern stärker Gebrauch gemacht werden!

Der ADFC Berlin sieht in der Senatsverwaltung folgenden Personalbedarf:

  1. In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, einschließlich der dieser nachgeordneten Verkehrslenkung, gibt es zurzeit nur eine ausschließlich mit Radverkehrsangelegenheiten befasste Personal-Stelle, die mittlerweile für die zweckentsprechende Vergabe von ca. 4 Mio. € Radverkehrsinfrastruktur und von ca. 2 Mio. € Radwegesanierungsmitteln pro Jahr zuständig und darüber hinaus noch mit diversen anderen Radverkehrsthemen befasst ist. Hier ist von der Behördenleitung für Unterstützung und Entlastung zu sorgen, indem Planungs- und Abstimmungsprozesse vereinfacht werden und für die vielen anderen Radverkehrsthemen eigenständige Vollzeit-Bearbeiterinnen bzw. -Bearbeiter benannt werden, die die in der Radverkehrsstrategie konkret angesprochenen Handlungsfelder aktiv bearbeiten.
  2. Der ruhende Radverkehr erfordert eine eigene volle Personalstelle.
  3. Durch eine weitere Personalstelle muss die arbeitsintensive Abwicklung der Förderprogramme des Bundes und der Europäischen Union sicherstellen, die künftig stärker für den Radverkehr genutzt werden sollen (z.B. durch Nutzung von GRW – bzw. EFRE-Förderungen).
  4. Die zahlreichen Modellprojekte, die in der Radverkehrsstrategie vorgesehen sind, erfordern mindestens zwei weitere Vollzeitstellen.
  5. Notwendig ist eine weitere zweckgebundene Ingenieursstelle, damit die zahlreichen Rad- und Fußverkehrsbrücken, die zur Verbesserung des Radverkehrsnetzes angepasst werden sollen, zügig in Angriff genommen werden können.
  6. Für Radverkehrszählungen, die Fortschreibung der Radverkehrsanlagenstatistik und andere statistische Aufgaben rund um den Radverkehr ist ebenfalls eine Vollzeitstelle zu schaffen.
  7. Hinzu kommen vorrangig für Radverkehrsprojekte einzusetzende Vollzeitstellen bei der Verkehrslenkung, damit Lichtsignalanpassungen – die heute meist mehrere Jahre dauern – wieder innerhalb weniger Monate umgesetzt werden können und temporäre sowie Daueranordnungen für Radverkehrsprojekte künftig rechtzeitig vorliegen, so dass die Radverkehrsprojekte nicht mehr durch die Verkehrslenkung verzögert werden.

Insgesamt ergeben sich für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einschließlich Verkehrslenkung (VLB) mindestens 10 Vollzeitstellen.

Wer sich bereits „Fahrradstadt Berlin“ nennt, kann den Aufgaben der Förderung des Radverkehrs nur gerecht werden, wenn in einem Referat „Radverkehr“ alle Aufgaben und Maßnahmen gebündelt werden!

Die Bundeshauptstadt benötigt ein Referat „Radverkehr“!