Nach dem Radfahren – ruhender Radverkehr

volle Fahrradbügel am S-Bahnhof Frohnau
  • Vor Einkaufszentren ist die Zahl der Abstellbügel zu verdoppeln.
  • Sperrpfosten (sog. Poller) auf Gehwegen sind nach Möglichkeit durch Kreuzberger- Bügel zu ersetzen – unter Berücksichtigung der Belange des Fußverkehrs.
  • In Wohnvierteln sind Fahrradbügel systematisch zur Falschparkprävention einzusetzen.
  • Bei öffentlich mitgestaltetem Wohnsiedlungsneubau muss gelten: Ab angefangenen 50 m² Wohnfläche wird ein Fahrradabstellplatz eingerichtet. Im privaten Neubau müssen die Bauordnung und die Stellplatzverordnung angewendet werden.
  • Jeder 40. Kfz-Parkplatz in dicht besiedelten Wohngebieten sollte in Fahrradstellplätze umgewandelt werden (drei bis vier Bügel mit mindestens 1 m seitlichem Abstand).
  • Für privaten Wohnungsbestand leistet die Stadt Beratung und Förderung bei der Einrichtung von platzoptimierten barrierefreien Abstellanlagen.
  • Am Hauptbahnhof und weiteren wichtigen Bahnhöfen ist die Errichtung eines Fahrradparkhauses mit Service-Einrichtungen und einer Radstation zügig umzusetzen. Die Bahn muss sich hier ihrer Verantwortung stellen und Flächen dafür vorsehen.