Das Berliner Projekt Radbahn

Das Berliner Projekt Radbahn © reindeer rendering / paper planes e.V.

Überdacht Radfahren: Das Berliner Projekt Radbahn

Berlins erster überdachter Fahrradweg: Das innovative Vorhaben der Radbahn steht Berlin gut zu Gesicht. Jetzt muss die Umsetzung geprüft werden.

Bereits 2015 entwickelte ein Team freier Architekt:innen und Planer:innen die Idee eines Radwegs unter dem Hochbahnviadukt der U1. Das Besondere der Vision: Geschützt von Wind und Wetter sollen Berlins Radfahrerinnen und Radfahrer zukünftig neun Kilometern von Friedrichshain nach Charlottenburg überdacht zurücklegen können. Ein Projekt, das den öffentlichen Raum neu denkt. Jetzt wird im so genannten "Reallabor" geprüft, wie sich dieses Vorhaben umsetzen lässt.

Was Paris schon lange vormacht, soll durch das Projekt auch in Berlin-Kreuzberg wahr werden: Mehr Komfort und Schutz für Radfahrende auf einem eigenen überdachten Weg. Ein Novum der menschenfreundlichen Stadtentwicklung in Berlin.

Klar ist auch, der Radverkehr in Berlin wächst und wächst. Zusätzlich zur Radbahn muss auch die Fahrbahn umgestaltet werden, wo jetzt nur Platz für Autoverkehr ist, muss Platz fürs Rad entstehen. Denn so schreibt es seit 2018 das Mobilitätsgesetz vor. Die darin vereinbarten Standards für breite und sichere Radinfrastruktur müssen so wie im Mobilitätsgesetz verankert an allen Hauptverkehrsstraßen angewendet werden.

Den Projektfortschritt schildert das Reallabor Radbahn so: „Im Jahr 2019 fügte sich die Vision der Radbahn zu einem umsetzbaren Anschlussprojekt – dem Reallabor Radbahn. Ziel ist es das ursprüngliche Radbahn-Konzept kritisch zu überprüfen und weiterzuentwickeln sowie eine Entscheidungsgrundlage für den weiteren Bau der Radbahn-Gesamtstrecke zu erarbeiten. Hierfür bewarb sich das Projekt zusammen mit der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen um die Förderung durch das Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus. Das Programm unterstützt konzeptionelle und bauliche Projekte, die auf eine besonders hohe städtebauliche Qualität abzielen, Beteiligungsprozesse fördern und ein großes Innovationspotenzial aufweisen. Der Antrag war erfolgreich, infolgedessen finanzieren der Bund und das Land Berlin das Reallabor Radbahn bis Ende 2023.“ Mehr zur aktuellen Situation der Radbahn gibt es hier auf der Seite der Radbahn

Auf der Projekt-Website liest man auch: „`Probieren geht über Studieren.` Das ist das Motto von Reallaboren, einer Forschungsmethode, die neue, innovative Ideen im öffentlichen Raum praktisch testet.“ Ein innovativer Ansatz, der Raum für Beteiligung und Austausch lässt und Visionen aufzeigt.

Bis zur Umsetzung sind noch einige Fragen offen, Lösungen für Kreuzungen und Aufgänge zur U-Bahn müssen gefunden, Details geklärt werden. Ein Schritt in Richtung lebenswerte Stadt ist das Projekt schon jetzt. Denn nur wenn wir uns die Stadt der Zukunft bildlich vorstellen können, finden wir auch einen Weg dahin.

Update 2023:

Eine Machbarkeitsuntersuchung des Senats hat einen Radweg mit beiden Fahrtrichtungen unter dem Viadukt im Wesentlichen als schwer bis gar nicht realisierbar bewertet. Der Senat schlägt deshalb zwei neue Varianten vor: Die eine sieht weitgehend eine Spur unter dem Viadukt und eine daneben vor. Die andere Variante sieht vor, dass sowohl der Platz unter dem Viadukt als auch die Nordseite der Skalitzer Straße für den Kfz-Verkehr gesperrt und für den Rad- und Fußverkehr geöffnet werden und der Radweg dann in beiden Richtungen auf der Skalitzer Straße verläuft. Beide Varianten wären ein großer Fortschritt, denn sie bieten einen Gewinn an Lebensqualität für Berlin. Dabei wird der öffentliche Raum unter dem Viadukt wieder nutzbar gemacht und die bisher sehr ungleiche Verteilung des Straßenlandes zwischen dem motorisierten Individualverkehr und dem Rad- und Fußverkehr behoben. Die Variante mit der kompletten Nutzung der nördlichen Skalitzer Straße für den Radweg dürfte dabei die beste sein, da sie einen einheitlichen Radweg ohne viele Kurven gewährleistet und deutlich günstiger sowie schneller umsetzbar wäre.

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https://berlin.adfc.de/artikel/radbahn-berlin

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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