Baustellen und Mobilitätsgesetz

Baustelle mit Fahrradumleitung
Baustelle ohne gesicherte Fahrradführung

Wie sollen sich die Fahrräder an solch einer Baustelle in den Autoverkehr einfädeln? Sie werden nicht einmal rechtzeitig gesehen!

Das MobGesetz fordert an Baustellen “sichere Radverkehrs-Führung”, trotzdem werden viele Fahrräder an ähnlichen Stellen gefährdet. Wer also auf dem Fahrrad an einer Baustelle um sein Leben bangt, sollte sich an die Bauherrn und die Behörden wenden. Hier anbei gibt es eine Gebrauchs-Anweisung dafür. Mit diesen Informationen kann man dann im FahrRat den zuständigen Stadtrat bitten, die Funktionsfähigkeit seiner Behörden zu überprüfen.

An Baustellen werden häufig Fahrradfahrer dadurch gefährdet, dass ihre Fahrspur gesperrt ist und sie sich in den Fließverkehr einordnen müssen. Teilweise werden Absperrungen durch Bauarbeiter geschaffen, die der ursprünglichen Anordnung widersprechen.

Diese Situation sollte eigentlich durch das Mobilitätsgesetz entschärft werden aber die RadFahrenden sind nunmehr gezwungen, mit Briefen ihr Recht durchzusetzen. Seit längerer Zeit muss an der Baustelle der Ansprechpartner der zuständigen Behörde ausgeschildert sein, und seit neuestem ebenfalls ein Plan der Verkehrsführung. So sollte man vor Ort Verstöße gegen das Berliner Straßengesetz und das Mobilitätsgesetz feststellen können.

Falls die erwähnten Hinweise fehlen oder nicht mit der Realität oder den Gesetzen übereinstimmen, sollte man ein Foto machen und eine eMail an die Behörden schicken. Praktisch ist es, die Adressen aller Beteiligten als Empfänger aufzunehmen, falls man die Zuständigkeiten nicht überblickt: Bauherr, Bauausführung, untere und obere Verkehrsbehörde und den ADFC Berlin.

Adressaten

  • Verkehrslenkung: baustellenkoordinierung@senuvk.berlin.de
  • ADFC Berlin: baustellen@adfc-berlin.de
  • Bauherr und Bauausführung: (siehe Baustellenplakat)
  • Bezirkliche Straßenverkehrsbehörde: siehe Berlin.de z.B. sv@ba-ts.berlin.de, svb@bezirksamt-neukoelln.de, svb@ba-sz.berlin.de,

Beispielbrief

an der Baustelle …..(Straßenname, Hausnummer) ist weder ein Hinweis auf Beginn, Umfang und Ende sowie Name, Telefonnummer der Straßenbaubehörde nach Berliner Straßengesetz §11 (11) noch ein Verkehrszeichenplan nach § 39 (2) Mobilitätsgesetz erkennbar. Eine Führung für Fahrräder entlang der Baustelle ist nicht eingerichtet worden, obwohl der Fahrradweg gesperrt ist. Wer führt hier das Monitoring gemäß MobG §22 (4) durch? Bitte überprüfen Sie die Zulassung der Baustelle, lassen Sie sie korrekt austatten und schicken Sie mir den Verkehrszeichenplan bis zum ….. zu, da die Angelegenheit mit der Stadrätin des Bezirks …. besprochen werden soll.

Gesetzeslage

Berliner Straßengesetz §11

(11) Sondernutzungen, die der Durchführung eines Bauvorhabens dienen, können nur vom Bauherrn beantragt werden. Der Erlaubnisnehmer hat Beginn, Umfang und Ende der Sondernutzung sowie den Namen und die Telefonnummer der Straßenbaubehörde an der Baustelle auf einem Schild nach außen hin deutlich lesbar zu kennzeichnen.

Mobilitätsgesetz

§ 39 Planung, Verkehrsführung und Information bei Baumaßnahmen
  • (1) Während aller Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland soll eine sichere Radverkehrsführung sichergestellt werden. Müssen Abschnitte von Straßen oder anderen Elementen im Radverkehrsnetz vollständig gesperrt werden, so ist für ausgewiesene Umfahrungsstrecken zu sorgen. Beschränkungen des verfügbaren Straßenraums sollen nicht zu Lasten des Umweltverbundes erfolgen.
  • (2) Der für den jeweiligen Abschnitt relevante Verkehrszeichenplan ist vor Ort öffentlich einsehbar und barrierefrei zugänglich durch den Bauherrn oder den beauftragten Unternehmer nach § 45 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung auszuhängen. Über Beginn und Ende von Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland ist im Internet fortlaufend zu informieren.

Zuständigkeiten

Bauherr

Der Bauherr arbeitet einen Lageplan aus und lässt ihn von der zuständigen Behörde genehmigen. Hierin wird dargestellt, welche Änderungen und Verkehrszeichen am öffentlichen Straßenland für die Zeit der Baumaßnahme vorgenommen werden soll. Diesen Verkehrszeichenplan muss er neuerdings an der Baustelle leicht einsehbar aushängen lassen. Seit langem hat er die Pflicht, die Telefonnummer und dem Namen der Behörde auf einem Plakat anzugeben.

Bauausführung

Für die Aufstellung der Absperrung wird vom Bauherr eine Firma beauftragt, die dann auch die Informationen über die Behörde und den Verkehrszeichenplan plakatieren muss.

Bezirkliche Straßenverkehrsbehörde

Falls die Baustelle im Nebenstraßennetz liegt oder keine Verschwenkungen von Fahrspuren vorgenommen werden sollen, kann die untere Straßenverkehrsbehörde des Bezirks den Antrag bearbeiten. Das wird von den Bauherren normalerweise angestrebt, weil es schneller durchgeführt wird.

Verkehrslenkung Berlin

Wenn die Baustelle jedoch im Hauptstraßennetz liegt und Verschwenkungen von Fahrspuren nötig sind, muss die obere Straßenverkehrsbehörde den Fall bearbeiten. Falls keine Radfahreinrichtung unterbrochen wurde, wird üblicherweise für die Baustelle keine getrennte Führung vorgesehen. Die Verkehrslenkung Berlin ist jedoch notorisch unterbesetzt und kann die Termine nicht einhalten.

SenUVK

Die Senatsverwaltung für Verkehr ist zuständig für die Erstellung von Ausführungsvorschriften, die sich auf die Durchführung von Gesetzen bezieht. Obwohl das Mobilitätsgesetz schon seit etlicher Zeit existiert, erklären sich die Ämter der Bezirke unfähig, ohne Ausführungsvorschriften die Gesetze einzuhalten.