Luftbild der Rudolf-Wissell-Brücke

Luftbild Rudolf-Wissell-Brücke © Deges GmbH

Rudolf-Wissell-Brücke Neubau: wir fordern die Integration von Fuß- und Radwegen

Bisher sind die Spree und Bahnanlagen ein weiträumig unüberwindbares Hindernis im Norden Charlottenburgs. Wir fordern, dass beim Neubau der Rudolf-Wissell-Autobahnbrücke auch Rad- und Fußverkehr berücksichtigt werden.

Im nächsten Jahrzehnt werden viele Bauwerke der Stadtautobahn durch Neubauten ersetzt, u.a. die fast 1 km lange Rudolf-Wissell-Brücke im Norden Charlottenburgs (projektgesteuert durch die Deges). Auch der Radverkehr braucht hier die Nord-Süd-Überquerung von Spree und Fernbahn; das ist bisher zwischen Schloss und Siemensstadt nicht möglich. Die Integration eines Fuß-/Radwegs in den Brückenneubau ist mit überschaubarem Aufwand möglich und kostengünstig, da Tragkonstruktion und Gelände-Erwerb erledigt sind.

Leider verweigert die Senatsverwaltung bisher dieses Radweg-Projekt mit dem Argument, es gäbe keine Anbindung. Tatsächlich ist die Anbindung in schlechtem Zustand und nicht nur ungepflegt: In den beiden vergangenen Jahrzehnten wurden durch Behörden drei Verbindungen geschlossen: 100 m Nonnendamm wurden verkauft, der Bahnübergang Ruhwaldweg ersatzlos gestrichen, die baufällige Bahnbrücke Tiefer Grund verfüllt. Zudem sind zugesagte Spree-Querungen an Schleuse und Zitadelle seit Jahrzehnten überfällig.

Die Radweg-Anbindungen der Rudolf-Wissell-Radwegbrücke existieren bereits:

  • von Norden der Nonnendamm, der zum RSV8 mit Verlängerung nach Wedding ausgebaut werden soll und
  • von Süden der Ampel-gesicherte Stichweg am Fürstenbrunner Weg.

Die Radwege gibt es bereits; deren schlechter Zustand darf kein Argument sein, die einmalige Chance für diese Tangentiale Verbindung West zu verschleudern und gleichzeitig die Autobahnbrücke von 6 auf 8 Fahrstreifen zu verbreitern: wir fordern die Verkehrswende weg von der Förderung des MIV und hin zur Förderdung des Radverkehrs.

Berlin hat die AlltagsradIerinnen und -Radler, die den Klima-Appellen gefolgt sind und mit dem Rad statt mit dem Auto auch auf langen Strecken unterwegs sind. Sie nehmen geduldig schlechte Wege und große Umwege in Kauf, von Grunewald und Zehlendorf nach Reinickendorf und die künftige TXL-Stadt, oder von Gatow und Westend nach Wedding und Pankow, während in diesem Projekt die Direktverbindung für den MIV saniert wird.

Link zur Projektseite der Deges Gmbh

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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