Bild einer Tagung des FahrRats in Berlin

FahrRat: Expert:innengremium zur Radverkehrsförderung in Berlin © LK Argus GmbH / Sen UMVK Berlin

Bezirkliche FahrRäte und das Mobilitätsgesetz

Zur Verbesserung der Fahrrad-Infrastruktur sind vor Jahren in jedem Berliner Bezirk Gremien gegründet worden, die sich vorwiegend aus Personen der Umwelt-Verbände, Parteien und Bezirksämter zusammensetzen.

Sie nennen sich “Runder Tisch”, “Mobilitätsrat”, “AG Radverkehr” oder “FahrRat” und werden im Artikel FahrRäte in Berlin erklärt. Jetzt werden sie durch das Mobilitätsgesetz erstmalig gesetzlich festgelegt. Der ADFC gibt hier einen Überblick über die Bezirke.

Das Mobilitätsgesetz ist im Juli 2018 in Kraft getreten. Dort werden auch der Berliner FahrRat, die bezirklichen FahrRäte und ihre Form und Aufgaben festgelegt:

1) In jedem Bezirk soll ein FahrRat existieren:

§ 37 (8) In den Bezirken sollen bezirkliche FahrRäte das zuständige Bezirksamt beraten. Die Zusammensetzung der bezirklichen FahrRäte wird durch die für die Planung von Straßen zuständigen Bezirksstadträtinnen oder Bezirksstadträte festgelegt. Absatz 7 Satz 3 und 4 gelten entsprechend. Größere Radverkehrsmaßnahmen in den Bezirken werden mit den bezirklichen FahrRäten beraten.

2) Die bezirklichen FahrRäte sollen nach Vorbild des Berliner FahrRats aufgebaut sein und sollen “Themen der Radverkehrspolitik” behandeln.

§ 37 (7) Auf Landesebene besteht ein Gremium, das die Senatsverwaltung in allen Fragen der Radverkehrspolitik unterstützt und Vorschläge und Anregungen unterbreitet („FahrRat“). Der FahrRat soll sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, Kammern, Bezirken und zivilgesellschaftlichen und weiteren Handelnden zusammensetzen. Er wirkt auf transparente und offene Verfahrensabläufe sowie die Einbindung aller Bevölkerungsgruppen durch geeignete Beteiligungsverfahren zu einzelnen Themen der Radverkehrspolitik hin. Der FahrRat wirkt bei der Erarbeitung und Fortschreibung des Radverkehrsplans mit. Er soll vor wesentlichen Entscheidungen und Planungen mit Auswirkungen auf die gesamtstädtische Ebene gehört werden. Über die Zusammensetzung des Gremiums entscheidet das Abgeordnetenhaus auf Vorschlag des Senats.

Man darf wegen der Forderung nach “transparenten Verfahrensabläufen” darauf hoffen, Planungsunterlagen im FahrRat einsehen zu können.

3) Jeder FahrRat sollte das Bezirksamt daraufhin überprüfen, ob inzwischen eine “Koordinierungsperson” ernannt worden ist und zwei “hauptamtliche” Verkehrsplaner*innen eingestellt worden sind. Anderenfalls könnte der FahrRat die Forderung auf Umbesetzung aus den restlichen Verkehrsplaner*innen erheben.

§ 37 (5) Jeder Bezirk benennt eine für die Koordinierung der Radverkehrsangelegenheiten zuständige Person. In jedem Bezirk sollen mindestens zwei hauptamtlich Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) für den Radverkehr tätig sein. Ihre Aufgaben sind Planung und Umsetzung der bezirklichen Maßnahmen zur Radverkehrsförderung; dabei arbeiten sie mit den anderen für den Radverkehr zuständigen Stellen des Landes Berlin zusammen.

4) Jeder FahrRat sollte Vorschläge für die Weiterentwicklung des Radverkehrsplans machen und dessen Stand vom Bezirksamt abfragen.

§ 40 (4) Bei der Aufstellung und Fortschreibung des Radverkehrsplans werden die Partner des Bündnisses für den Radverkehr, die FahrRäte sowie die Öffentlichkeit einbezogen.

Tabelle der FahrRäte:

BezirkLeitungletzter Terminnächster TerminNameInternetKoordi-nierungRad-Planer
Berlin 11.01.24März 23FahrRat BerlinSen/ UVK/ Verkehr  
Charlottenburg-WilmersdorfSR SchruoffenegerSept. 23Dez. 23MobilitätsRat ChaWiordnungsamt/ politik – gremienn.n.20
Friedrichshain-KreuzbergSTin Gerold06.07.23n.n.Mobilitätswenderat FKGremien12,56
Lichtenberg

SRin Keküllüoğlu

06.07.2304.12.23FahrRat Lichtenbergrad- verkehrn.n.2
Marzahn-HellersdorfSRin Zivkovic29.09.23
Rundfahrt
23.11.23FahrRat MaHeFahr-Rat MaHe10
MitteSRin Dr. Neumann29.08.2328.11.23 23.01.24Mobilitätsrat Mittepolitik-und-verwaltung10
NeuköllnSR Biedermann05.10.23  online

19.03.24

FahrRat NeuköllnPresse- mitteilungen12
PankowRV-Planer L.Isensee M.Rogahn17.01.23n.n.FahrRat Pankowgremien/ beiraete126
ReinickendorfSRin Stephan14.11.22 abgesagt

n.n.

FahrRat ReinickendorfAktuelles/ Pressemitteilungen 2
SpandauSR Schatz15.01.20n.n.2FahrRat SpandauFahrRat Spandaun.n.20
Steglitz-ZehlendorfSR Aykal05.12.2305.03.24 18.06.24Mobilitätsrat SZMobilitätsrat SZ12
Tempelhof-SchönebergSRin Ellenbeck19.10.23 Präsenz15.02.24 04.07.24FahrRat TSgremien- und- ansprech- personen/ fahrrat/10
Treptow-Köpenick(Fr. Brüggmann) SRin Dr. Leistner12.10.2327.11.23AG Mobilitätstadt- entwicklungs- amt/ stadtplanung12

Anmerkungen:
Möglicherweise wird die Tabelle im Hochformat nicht vollständig / korrekt angezeigt - bitte dann das Querformat versuchen.

1 Der FahrRat Reinickendorf wurde Anfang der vorigen Legislaturperiode in einen Mobilitätsrat mit fachfremden Themen umgewandelt.
2 Nicht nominiert
3 Keine Antwort
4 Durch die Koordinierungsperson nicht ermittelbar.
5 formale Ernennung gem. MobG Bln ist noch nicht erfolgt
6 Außerdem sind weitere Mitarbeiter in anderen Abteilungen mit dem Radverkehr befasst.

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https://berlin.adfc.de/artikel/bezirkliche-fahrraete-und-das-mobilitaetsgesetz

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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