Tempelhof gegen Mobilitätsgesetz

Radfahren verboten
Radfahren verboten am Metzplatz

Am Metzplatz wird Radfahren verboten. Im Widerspruch zum § 39 (1) des Mobilitätsgesetzes, dass Beschränkungen “nicht zu Lasten des Umweltverbundes erfolgen”, werden Fahrräder einfach verboten, obwohl weiterhin zwei Autospuren zur Verfügung stehen. Auch zu Fuß kann man sich auf beiden Seiten gut bewegen.

Im FahrRat ist das Problem kurz besprochen worden. Die Anordnung durch die Bezirksverwaltung enthält tatsächlich Fahrradsperrungen, es ist also keine fehlerhafte Durchführung der Bauarbeiter. Die Ausschilderung der Informationen über die Baustelle nach Berliner Straßengesetz § 11 (11) und § 39 (2) Mobilitätsgesetz fehlt aber trotzdem. Die Stadträtin hat eine teilweise Verbesserung versprochen. Der Rest würde dann weiter gegen das Mobilitätsgesetz verstoßen.