Entwurf für Radgesetz fertig

Der Entwurf des Radgesetzes ist fertig und befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Am 24. Juli wurde die finale Version den Beteiligten des Raddialogs vorgestellt.

Warum gab es zuletzt Kritik vom ADFC?

Der ADFC kritisierte Verkehrssenatorin Günther im April dafür, dass sie keinen plausiblen Zeitplan für die Arbeit des Raddialogs vorlegte. Bei einem gemeinsamen Auftritt mit ADFC-Vorstandsmitgliedern nach der ADFC-Sternfahrt hatte Günther nochmal bekräftigt, das Radgesetz noch 2017 verabschieden zu lassen. Die juristische Prüfung des Senats dauerte dann allerdings so lange an, dass dieses Ziel immer unrealistischer wurde. Nach der öffentlichen Kritik des ADFC folgten weitere Termine des Raddialogs, an denen auch die Senatorin persönlich teilnahm. Die juristische Prüfung wurde endlich abgeschlossen.

Was steht im Gesetzentwurf?

Das Verhandlungsteam aus ADFC und Volksentscheid Fahrrad ist mit dem Gesetzentwurf zufrieden. Alle wichtigen Forderungen sind enthalten. Allerdings sind nicht alle Details im Gesetz verankert, weil dies nicht möglich oder ratsam ist. Wichtige Details wie Ausbaupfade (Terminfristen für den Bauabschluss) oder Qualität von Radwegen werden in einem gesonderten Rahmenplan festgehalten. Der Rahmenplan wird derzeit noch erarbeitet. Der Gesetzentwurf war zum Redaktionsschluss noch vertraulich, soll aber noch im August vom Senat veröffentlicht werden.

Wie geht es weiter?

Im Gesetzgebungsverfahren wird es eine Anhörung verschiedener Verbände geben, an der auch der ADFC Berlin beteiligt sein wird. Weiterhin durchläuft der Gesetzentwurf die betroffenen Senatsverwaltungen und den Rat der Bürgermeister, bevor vom Abgeordnetenhaus beraten wird. Zu diesem Zeitpunkt haben weder der ADFC noch der Senat Einfluss auf das Verfahren. Eine Verabschiedung noch 2017 ist möglich, aber nicht sicher.