Sichere Kreuzungen durch mehr Fahrradstellplätze

Eine einfache Maßnahme macht Kreuzungen sicherer und schafft gleichzeitig Fahrradstellplätze. Durch Fahrradbügel und Poller im Kreuzungsbereich werden Falschparker ferngehalten, alle Verkehrsteilnehmenden haben freie Sicht und Menschen mit Behinderungen kommen wieder barrierefrei über die Fahrbahn.
Die Problemlage
Verbotswidrig parkende Kfz im Bereich der Knotenpunkte verschärfen die Sicherheitsrisiken erheblich

Die Rechtslage
Laut Straßenverkehrsordnung ist das Parken von Kfz im Abstand von fünf Metern um Kreuzungen und Einmündungen verboten. Dadurch soll allen Verkehrsteilnehmenden freie Sicht und den Fußgängern das Queren ermöglicht werden. Wir wissen, dass die Realität auf der Straße leider anders aussieht – oft sind Kreuzungen vollständig zugeparkt.
In drei Schritten zum sicheren Knotenpunkt mit mehr Sicherheit
Ausgangslage
Knotenpunkt ohne Lichtzeichenanlage, ohne Markierungen und ohne Gehwegvorstreckungen.
1. Gehwegvorstreckungen markieren
Auf Gehwegvorstreckungen können Fußgänger*innen weiter hervortreten und sind deshalb für den Fahrverkehr besser sichtbar. Sie verhindern das regelwidrige Parken und halten die Sichtbereiche frei. Gehwegvorstreckungen können baulich abgesetzt oder einfach markiert werden.
2. Gehwegvorstreckungen absichern
Das Problem bei markierten Gehwegvorstreckungen: Kfz parken dennoch regelwidrig darauf und versperren die Sicht oder gar den Durchgang für Fußgänger*innen. Dies kann durch Hindernisse wirksam verhindert werden. Oft werden Poller verwendet, eine viel sinnvollere Alternative sind jedoch Fahrradbügel. Sie schützen ebenso wie Poller davor, dass Kfz die Linie überfahren und bieten darüber hinaus die Möglichkeit, Fahrräder sicher anzuschließen. Fahrräder sind anders als Kfz durch ihre geringe Höhe und die fehlende Außenverkleidung kaum ein Sichthindernis. Beispielkreuzung: 16 Bügel = 32 Stellplätze
3. Furten und Haltelinien
Markierungen beeinflussen die Sicht auf die Straße sowie das Verhalten der Verkehrsteilnehmer*innen. Furten machen auf querende Fußgänger aufmerksam. Haltlinien zeigen den Haltepunkt und beeinflussen damit auch die Bremsbereitschaft. Beide Markierungen sind jedoch laut Verwaltungsvorschrift zur StVO nur in Verbindung mit einer Lichtzeichenanlage möglich.
Für sichere Knotenpunkte in Nebenstraßen ist es deshalb sinnvoll, andere Markierungen anzubringen, die keine Verkehrszeichen sind, aber dennoch auf den querenden Fußverkehr aufmerksam zu machen. Die in der Grarfik dargestellte Linie ist als Platzhalter gedacht.
Zwischenergebnis
- bietet ein freies Sichtfeld
- weist eine klare Verkehrsführung auf
- schafft zusätzliche Fahrradstellplätze
- bleibt dauerhaft barrierefrei
- führt nicht zum Verlust von Kfz-Stellplätzen
4. Bauliche Umsetzung
Die Markierung der Gehwegvorstreckungen ist die schnelle und kostengünstige Variante. Sie kann als Sofortmaßnahme umgesetzt werden. Bauliche Gehwegvorstreckungen bieten eine noch deutlichere Grenze und weisen keinen Höhenunterschied zum Gehweg auf. Die bauliche Ausführung sollte deshalb immer zu einem passenden Zeitpunkt nachgeholt werden, etwa wenn die Straße sowieso saniert werden muss oder Leitungsarbeiten im Untergrund vorgenommen werden.
Andere Knotenpunkte und Verkehrsführungen
Das Konzept lässt sich natürlich auch auf andere Knotenpunkte als das einfache Kreuz anwenden, hier zum Beispiel die T-Kreuzung.
Aber auch häufig frequentierte Zufahrten wie z.B. zu Tankstellen, Supermärkten oder Gewerbegrundstücken können so sicherer gestaltet werden. Auch hier kann eine Gehwegvorstreckung auf der gegenüberliegenden Seite (nicht abgebildet) die Sicherheit erhöhen.
Hauptverkehrsstraßen
Auch an Hauptverkehrsstraßen kann dieses Konzept grundsätzlich angewendet werden und die Sicherheit verbessern. Die Hürden bei der Umsetzung und Gestaltung durch ggf. notwendige Anpassungen der Lichtzeichenanlagen oder durch vorhandene Radwege sind hier deutlich höher.