Viele Radfahrende ärgern sich im Winter darüber, dass Fahrbahnen von Schnee und Eis geräumt werden, nicht aber Radspuren und Radwege. Dies ist aber gesetzliche Vorschrift. Grundlage der Straßenreinigung ist das Straßenreinigungsgesetz Berlin aus dem Jahr 2010. Die wichtigsten Ausschnitte für Radfahrende sind folgende: