Ordnung muss sein – Hindernisse beseitigen

Infrastruktur für den Radverkehr ist sinnlos, wenn sie zugestellt oder verbaut ist.
- Falschparken auf allen Radverkehrsanlagen muss durch Polizei und Ordnungsamt konsequent unterbunden werden.
- Zeitliche Beschränkungen von für den Radverkehr freigegebenen Bussonderfahrstreifen sind weitgehend aufzuheben.
- Eine Baustelle darf erst genehmigt werden, wenn klar ist, wie der Radverkehr während der Bauzeit sicher geführt wird. Die Genehmigungsvorgaben müssen kontrolliert werden.
- Umlaufsperren sind auf die allernötigsten Fälle zu reduzieren. Auch diese müssen regelgerecht so konstruiert sein, dass ein Rad mit Anhänger und ein Behindertendreirad fahrend durch das Hindernis manövriert werden können.