B96a in Pankow – jede Menge Probleme

Die B96a ist in Pankow eine der Hauptverkehrsachsen zwischen Stadtrand bzw. Umland und der Innenstadt (und umgekehrt). Abschnittsweise gibt es Tram-Verkehr und Radverkehrsanlagen, aber nach wie vor beeinträchtigt das Konzept der „autogerechten Stadt“ alle Alternativen.

Aber auch ÖPNV und Fahrrad sind für längere Strecken geeignet. Der ADFC fordert mit seiner Fahrrad-Demo „Radwege verbinden Bezirke“ am 15. August 2021 mehr Sicherheit für Alle auf der B96/B96a.

Dieser Artikel beschreibt die Situation an der B96a in Pankow, also zwischen Stadtgrenze und Landsberger Allee. Weitere Artikel zur B96/B96a sind über den zentralen Aufruf zur Demonstration zu finden.

Die Demo-Strecke in Pankow von Blankenfelde bis Landsberger Allee

Die vollständige Demo-Strecke von Schönfließ bis zum Bundesverkehrsministerium ist hier zu finden: Route B96a Nordost – Hinfahrt

Das Teilstück in Pankow (mit Hinweisen auf Problemstellen):

Kein Vorbild für eine sichere Radverkehrsinfrastruktur

Es ist gleichgültig, wo auf der B96a jemand unterwegs ist – immer fallen zur Nutzbarkeit für Radfahrende Mängel auf. Hier werden einige „kleinere“ Mängel beschrieben; die Nummern beziehen sich auf die Darstellung in der Karte.

1. Blankenfelde – stadteinwärts vor der Kreuzung zur Hauptstraße
Der gemeinsame Geh- und Radweg mit Benutzungspflicht wird sehr schmal und durch die Pflasterung holprig. Die Sichtbeziehungen direkt an der Kreuzung (an der Ampel) sind unzureichend.

2. Zwischen Blankenfelde und Revierförsterei
Der gemeinsame Geh- und Radweg mit Benutzungspflicht ist nicht asphaltiert, sondern gepflastert und weist in beiden Richtungen viele Schäden durch Baumwurzeln und Ameisen auf. (Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Seit Jahren bekommt das Bezirksamt Beschwerden über den miserablen Zustand dieses benutzungspflichtigen Geh-/Radwegs, ohne dass etwas verbessert wird. Am 23. Juli 2021 wird dieser Artikel veröffentlicht – weniger als eine Woche später beseitigt eine Baufirma wenigstens die schlimmsten Schäden durch Wurzeln und Ameisen.)

3. Vom Rosenthaler Weg bis ehem. Tram-Betriebshof Nordend
Hier gibt es stadteinwärts durchgehend einen Schutzstreifen, aber in welchem Zustand: zu schmal, wenig Abstand zu parkenden Autos im Bereich der ehem. Kleingartenanlage (KGA), auf langen Strecken kaputter Asphalt, kein Sicherheitsabstand zum Kraftverkehr. Radfahrende werden regelmäßig zu eng überholt – ein Gesichtspunkt für die Forderung nach Tempo 30.

4. Vom Friedhof Nordend zum Rosenthaler Weg
Stadtauswärts gibt es etwas, was als Radweg bezeichnet werden könnte – in der für Berlin üblichen zu geringen Breite mit Asphaltierung (abschnittsweise nur notdürftig repariert). Die Zufahrten zur ehem. KGA sind hinter den Bäumen etwas unübersichtlich, was nur deshalb hinzunehmen ist, weil es wenig Anwohnerverkehr gibt. Ein gravierendes Problem sind die Lkw, die auf Höhe des Friedhofs am Fahrbahnrand parken und dabei den Radweg einengen – sehr unübersichtlich und dadurch gefährlich.
Der starke Kraftverkehr animiert nicht dazu, stattdessen die Fahrbahn zu nutzen.

5. Mühlenstraße
Auf diesem Abschnitt gibt es keinerlei Radverkehrsanlage, aber starken Kraftverkehr. Einer der beiden Fahrstreifen je Richtung wird fast durchgehend von parkenden Autos genutzt. Bröckliger Asphalt wurde vor wenigen Wochen ausgebessert, aber eine glatte Fahrt ist trotzdem nicht möglich. Die wenigsten Radfahrer:innen beachten den Dooring-Abstand; enges Überholen durch Kfz ist an der Tagesordnung – das alles spricht ebenfalls für Tempo 30.
Die Radverkehrsplaner des Bezirks haben erste Gedanken für Radwege und Radstreifen vorgelegt (vor allem durch Umwidmung des Parkstreifens). Ob und wann sich auf diesem Weg etwas ändert?

Konflikte mit Ausflugsverkehr

Von Blankenfelde bis Rosenthaler Weg gibt es stadteinwärts hohen Handlungsbedarf zu Verbesserungen für den Radverkehr (Punkt 6 in der Übersicht). Hier ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg mit Benutzungspflicht angeordnet, aber an der Revierförsterei und am Botanischen Volkspark sind die Bedingungen völlig inakzeptabel:

  • Neben der Revierförsterei ist der Weg nur noch 0,95 m breit (siehe Bild). Das genügt für keinerlei Verkehrsteilnehmer:innen (Begegnungen, Überholen, Kinderwagen oder Rollstühle, Fahrradanhänger oder Lastenräder). Die Mindestmaßnahme wäre die Aufhebung der Benutzungspflicht. Weitere Maßnahmen wurden in Vorjahren gegenüber SenUVK/VLB vorgeschlagen, aber sämtlich abgelehnt:
    • Radverkehr auf der Fahrbahn führen
    • Tempo 70 aufheben
    • rechte Fahrspur zum Radstreifen umwidmen
  • Neben dem Botanischen Volkspark ist der Weg wieder etwa 1,50 m breit auf einer Strecke von etwa 300 m (bis zum Rosenthaler Weg). Abgesehen davon, dass auch das für Mischverkehr Fuß/Rad zu wenig ist, kommen noch folgende Punkte hinzu: Wartebereich an einer Bushaltestelle; Besucher:innen von und zum Botanischen Volkspark, dadurch viel Konfliktpotential Fuß/Rad; Parken in diesem Bereich, also Ein- und Aussteigen (wegen des Besucherverkehrs auch viel zur Gehwegseite hin). Die Mindestmaßnahme wäre auch hier die Aufhebung der Benutzungspflicht. – Weitere denkbare Maßnahmen sind entsprechend:
    • Radverkehr auf der Fahrbahn
    • absolutes Halteverbot (es genügt das Parken auf der östlichen Straßenseite)
    • die Spur, die bisher von Stehzeugen genutzt wird, wird zum Radstreifen umgewidmet
  • Im Bereich der Einmündung Rosenthaler Weg wurde die Benutzungspflicht wurde vor einiger Zeit aufgehoben und ersetzt durch „Gehweg/Radfahrer frei“. Es ist aber keine Möglichkeit markiert, den Geh-/Radweg zu verlassen und auf der Fahrbahn zu fahren; das wäre nötig, um an der dortigen Bushaltestelle Konflikte mit Fahrgästen zu vermeiden. Andererseits führt Radverkehr auf der Fahrbahn zu Konflikten mit dem Kraftverkehr wegen der Aufteilung der Fahrspuren (geradeaus und links).
Die STG Pankow hat dem Bezirksamt ausführlich vorgeschlagen, wie die Situation verbessert werden kann und wie dabei entstehende Probleme geregelt werden können:
  • Der rechte Fahrstreifen wird ab Blankenfelde Hauptstraße (genauer: nach der Bushaltestelle) in einen Radfahrstreifen umgewidmet.
  • Zwangsläufig wird das Parken im letzten Abschnitt Höhe Volkspark unzulässig.
  • Sinnvollerweise ist Tempo 70 aufzuheben.
  • Der Radfahrstreifen wird ergänzend mit „Linienverkehr frei“ markiert, um den Vorrang des Mobilverbunds vor dem Individualverkehr zu bekräftigen und gleichzeitig Platz für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge zu bieten.

Wir sind gespannt, was Bezirk und Senatsverwaltung mit diesen Vorschlägen für den Radverkehr erreichen.

Wenig Platz neben Tram

Von Nordend bis Rathaus Pankow gibt es Platzprobleme, um allen Bedürfnissen zu entsprechen: Tram-Verkehr (alle 15 bzw. 7½ Minuten), Kraftverkehr, Radverkehr, Parken. Die beengten Verhältnisse führen ständig zu Behinderungen und Gefährdungen – auch hier ist Tempo 30 zu empfehlen.
  • In der Dietzgenstraße wurde vor einigen Jahren ein Radstreifen eingerichtet, der an Haltestellen über Kaps geführt wird. Abgesehen davon, dass er „natürlich“ vom Lieferverkehr missbraucht wird, ist er zum sicheren Überholen gemäß Mobilitätsgesetz zu schmal und wurde nicht durchgehend neu asphaltiert.
  • In der Hermann-Hesse-Straße fehlt zwischen parkenden Kfz und dem Tram-Gleis der Platz für sichere Vorbeifahrt.
  • In der Grabbeallee gibt es einen weiteren Fahrstreifen, die Tram hat einen eigenen markierten Bereich. Der Radverkehr muss sich seinen Platz im Kfz-Fahrstreifen „erobern“ und auf genug Dooring-Abstand beharren. Nur auf kurzen Abschnitten vor der Tschaikowskystraße sowie zwischen Homeyerstraße und Bürgerpark stadteinwärts gibt es Radstreifen. (Stadtauswärts gibt es an der Paul-Francke-Siedlung nach wie vor den indiskutabel schmalen und holprigen Radweg neben dem zu schmalen Gehweg; aus Mangel an einer sicheren Alternative wird diese Art Radweg tatsächlich benutzt.)
  • Die Schönholzer Straße hat stadteinwärts nur vor der Ampel Wollankstraße einen kurzen Radfahrstreifen. Vorher bewegt sich der Radverkehr tagsüber im Mischverkehr fort und muss mit den Kfz im Stau stehen; nachts müssen Radfahrende zwischen den Tram-Schienen fahren, um den Sicherheitsabstand zu den parkenden Kfz zu erhalten. (Wen wundert‘s, dass immer wieder Radfahrende verbotswidrig den Gehweg missbrauchen.)
  • Stadtauswärts dient die Verkehrsführung hier vorwiegend der Behinderung des Radverkehrs: Die Benutzungspflicht endet an der Ampel Richtung Wollankstraße. Der Kraftverkehr verhindert meistens die Weiterfahrt im Mischverkehr auf der Fahrbahn; die Alternative ist an einer Engstelle zunächst „Gehweg, Radfahrer frei“ (also mit Schrittgeschwindigkeit) und dahinter ein baulich erkennbarer Radweg mit 0 cm Abstand zu parkenden Kfz.

  • Die Breite Straße hat vor dem Rathaus einen markierten Radfahrstreifen („natürlich“ zu schmal), der kurz vor der Ampel zur Mühlenstraße als (Hochbord-)Radweg weitergeführt wird. Das größte Problem dieses Radfahrstreifens ist die Führung in einer Kurve (siehe Bild); die wird auch von Lkws „gerne“ geschnitten.

Hauptroute für Radverkehr im Konflikt mit Parken, Liefern, Einkaufen

Die Schönhauser Allee belegt einen Spitzenplatz unter den Zählstellen des Senats für den Radverkehr und verfügt auf der ganzen Strecke über einen (weitgehend asphaltierten) Radweg. Alles gut also? Leider nicht. Wegen des starken Verkehrs treffen hier die unterschiedlichen Typen von Radfahrenden zusammen – langsame mit 10 km/h, durchschnittliche mit 20 km/h, schnelle mit 30 km/h – und behindern sich gegenseitig. Häufige „Geisterfahrer“, die in falscher Richtung unterwegs sind, werden dabei noch nicht einmal beachtet.
  • Sicheres und zügiges Überholen, wie vom Mobilitätsgesetz gefordert, ist nicht möglich. Die Breite genügt für zwei Räder nebeneinander allenfalls bei vorsichtiger Vorbeifahrt sowie vorheriger Absprache und Warnung.
  • Von links muss immer damit gerechnet werden, dass von einem der parkenden Kfz (teils auf dem Parkstreifen, teils in zweiter Reihe) Lieferungen über den Radweg transportiert werden. Von rechts stören ebenso Fußgänger:innen, abgestellte Räder, Sitzgelegenheiten mit Nutzer:innen oder nicht gestutzte Bäume und Sträucher.
  • An Einmündungen und Zufahrten beeinträchtigt anders gestaltetes Pflaster das Vorankommen. Das erfordert zusätzliche Aufmerksamkeit vor allem von den Radfahrer:innen. (Aber auf die Vorfahrt gegenüber dem Kfz-Verkehr von links und rechts sollte man sowieso nicht vertrauen.)
  • Die Benutzungspflicht für den Radweg ist seit einigen Jahren weitgehend aufgehoben. Sichere und selbstbewusste Radfahrer:innen können und dürfen die Fahrbahn benutzen (und werden in der Schönhauser Allee von Kfz-Fahrer:innen, die die Fahrbahn nur für sich reklamieren, relativ selten angehupt). Leider wird die Fahrt auf der Fahrbahn häufig durch Lieferverkehr gestört, der verbotswidrig in der zweiten Reihe steht.

  • Aber jeweils vor einer Ampelkreuzung gilt weiterhin die Benutzungspflicht – mal für weniger als 50 m, mal für 200 m. Wer es vorzieht, die Fahrbahn zu benutzen (weil der Radweg zu voll ist und Lieferverkehr, querende Fußgänger:innen und Radfahrende in Gegenrichtung das Vorankommen behindern), wird zu einer gefährlichen Zick-Zack-Fahrt gezwungen: ab Bornholmer Straße auf die Fahrbahn, an der Paul-Robeson-Straße (Bild) auf den Radweg, ab Schivelbeiner Straße auf die Fahrbahn, an der Kopenhagener Straße auf den Radweg. Erst ab Gleimstraße gibt es weitgehend freie Fahrt bis zum Schönhauser Tor. Das bedeutet eine erhebliche Behinderung und Gefährdung: Wer von der Fahrbahn auf den Radweg wechseln will (genauer: muss), muss gleichzeitig in alle Richtungen schauen: Lieferverkehr vor und hinter der Einmündung, Radfahrende von rechts auf dem Radweg, Kraftverkehr aus der Seitenstraße, Fußgänger:innen zur Querung der Schönhauser Allee.
    (Richtung Süden betrifft das die Abschnitte vor Schivelbeiner Straße, Gleimstraße und Eberswalder Straße, Richtung Norden diejenigen vor Danziger Straße, Stargarder Straße, Wichertstraße und Wisbyer Straße.)

Platz für Verbesserungen

Ein ziemlich anderes Bild bietet die Danziger Straße, die aufgrund ihrer Breite eine bessere Infrastruktur für den Radverkehr ermöglichte. Von drei Kfz-Fahrstreifen konnte einer dem Radverkehr übergeben werden, ohne dass der Kfz-Verkehr „zusammenbricht“.

Nach jahrelanger Planung und Vorbereitung mit mehrfachem Baustopp deutet alles darauf hin, dass der (fast) durchgehende Radstreifen von Knaackstraße / Lychener Straße bis zur Landsberger Allee in absehbarer Zeit fertiggestellt wird. Zwar handelt es sich, weil viele Parkplätze erhalten werden sollten (teils in Querrichtung), fast durchgehend um einen Schutzstreifen und nicht um einen Radfahrstreifen. Dieser ist aber relativ breit, sodass der Radverkehr auch durch Ein- und Ausparken nicht übermäßig behindert wird.

Keine Rose ohne Dornen – ein paar kritische Anmerkungen sind trotzdem nötig.
  • Für Radfahrende, die „über Eck“ nach links abbiegen wollen, fehlt immer wieder ausreichende Aufstellfläche.
  • Von der Landsberger Allee kommend gibt es vor der Cotheniusstraße durch unzureichende und missverständliche Fahrbahnmarkierungen immer wieder gefährliche Situationen durch seltsam ein- und ausparkende oder abbiegende Kfz.
  • Auf dem Abschnitt von der Eugen-Schönhaar-Straße zur Ampel an der Greifswalder Straße hat sich der Lieferverkehr noch nicht auf die richtigen Möglichkeiten zum Halten und Ein- und Ausladen eingestellt: immer wieder wird der abgegrenzte Radstreifen blockiert.
  • Ausgerechnet auf der Steigung von der Greifswalder Straße Richtung Prenzlauer Allee, wo Radfahrende häufiger unterschiedlich schnell unterwegs sind, ist der Radstreifen nicht gleichbleibend breit und erschwert das Überholen.

Anders als auf den vorhergehenden Abschnitten überwiegt trotz dieser Kritikpunkte der insgesamt positive Eindruck auf der Danziger Straße.